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Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary Emission Reductions - VERs) zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2024, der dienstlichen Flugreisen der Bayerischen Staatsbediensteten für das Jahr 2024 und teilweise 2023, sowie des Bayerischen Landesamts für Umwelt für das Jahr 2024
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 13.08.2026, 09:00 Uhr (noch 6 Tage)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt vergibt die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften aus dem Freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary Emission Reductions - VERs) zur Treibhausgaskompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2024, der dienstlichen Flugreisen der Bayerischen Staatsbediensteten für das Jahr 2024 und teilweise 2023, sowie des Bayerischen Landesamts für Umwelt für das Jahr 2024. Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 33.813 Zertifikate, aufgeteilt in drei Mengenlose zu je 11.271 Gutschriften. Im Rahmen einer Streuung auf mehrere Kompensationsprojekte und Projektländer werden drei Mengenlose von jeweils 11.271 Gutschriften an internationale Kompensationsprojekte vergeben, wovon Los 3 an ein Projekt gemäß Art. 6 ÜvP vergeben wird. Für jedes der Lose findet eine separate Auswertung und Zuschlagerteilung statt. Die Lose werden in der Reihenfolge ihrer numerischen Bezeichnung (Los 1 bis Los 3) einzeln gewertet. Die Bietenden können für alle Lose anbieten (aber auch für weniger). Die Bietenden können für jedes Los mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Projekten und Projektländern abgeben. Die Angebote dürfen wiederum für jedes Los identisch sein, um die Chance auf eine Zuschlagserteilung zu maximieren. Jedes Angebot innerhalb eines Loses darf nur die in diesem Los zu beschaffende Menge an Zertifikaten aus ein und demselben Projekt enthalten. In den Losen 1 und 2 werden nur Gutschriften aus dem Generierungszeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2020 berücksichtigt. Unterschiedliche Jahrgänge der Gutschriften sind jedoch erlaubt. Im Los 3 dürfen nur Zertifikate aus Projekten genutzt werden, die auf Minderungen basieren, die nach 2020 erzielt wurden. Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Werden mehrere Angebote über ein und dasselbe Projekt abgegeben, und erhält eines dieser An
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von 11.271 Tonnen Voluntary Emission Reductions (VERs) zur Treibhausgaskompensation.
- Die VERs müssen gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens anerkannt sein.
- Ziel ist die Kompensation von Emissionen der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren (competition, open).
Gesucht werden Emissionsminderungsgutschriften (VERs) im Umfang von 11.271 Tonnen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen der Bayerischen Staatsregierung und des Landesamts für Umwelt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/70541847-b1aa-4bfd-8aef-22cd0b52b21d/awardcriteria
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind Sie finanziell in der Lage, von der Zuschlagserteilung, über die Stilllegung der Gutschriften bis zur Rechnungsstellung Ihre angebotenen Projekte vollständig vorzufinanzieren? Ein "Nein" führt zum Ausschluss Ihres Angebotes wegen fehlender wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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