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RVV Stadt Linden
Stadt Linden · Linden · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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*** Leistungsinhalt *** Inhaltlich müssen, je nach Aufgabe und Bedarf, diverse Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen bewertet und beschafft werden. Das Spektrum bezieht sich auf verschiedene Bau- und Beschaffungsaufgaben mit den unterschiedlichsten Nutzungen über das gesamte Portfolio der städtischen Liegenschaften (Schulbauten, Kindertagesstätten, Gemeindehäuser, Feuerwehren, u.a.), für die jeweils verschiedene Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau, Freiberufliche Leistungen, Dienstleistungen und/oder Sachleistungen, wie beispielweise Feuerwehrausrüstung, Feuerwehrfahrzeuge zu beschaffen sind. Die Anforderungen etwaige öffentlicher relevanter Fördermittel sind im Rahmen der weiteren Bearbeitung zu bewerten und zu berücksichtigen. Auch wird im Umfang der Aufgaben die gesamte Bandbreite des Bauens wie z.B. Neubauten, Bauen im Bestand, Leistungen der Freianlagenplanung für größere und kleinere Aufgaben behandelt. Bei der Kommunikation mit dem Auftraggeber sind je Verfahren potenziell unterschiedliche Ansprechpartner des jeweiligen Fachdiensts und gegebenenfalls der Submissionsstelle zu berücksichtigen. Leistungsinhalt ist die Vergabeverfahrenssteuerung. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber über den Kernbereich der Vergabeverfahrenssteuerung hinaus keine Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG. Der Auftragnehmer hat, soweit Rechtsberatungsbedarf bei Vergabeverfahren auftritt und der Auftraggeber ihn hierzu auffordert, eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Auftrag zu geben. Das gegenständliche Vergabeverfahren wird von Assmann Beraten + Planen GmbH (Verfahrenssteuerer) betreut. Der Verfahrenssteuerer ist als Bieter in dem gegenständlichen Verfahren ausgeschlossen. *** Leistungsbeschreibung *** Der genaue Umfang der Leistungen Vergabeverfahrensdurchführung lässt sich abschließend immer erst ermitteln, wenn die Bedarfsplanungen abgeschlossen und die erforderlichen Leistungen definiert sind. Die Leistungserbringung wird in folgende Leistu
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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❓ Bieterfragen
Siehe Bieterfrage Nr. 3
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Steuerung von Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Linden.
- Es werden verschiedene Verfahrensarten nach VgV, UVgO und VOB/A abgedeckt.
- Die Vergütung erfolgt pauschal pro Verfahren, mit einer maximalen Anzahl von 30 Verfahren.
- Angebote sind als Pauschale zu kalkulieren, inklusive aller Nebenkosten und Reisekosten.
- Ein prozentualer Nachlass auf Netto-Honorare wird bei der Wertung berücksichtigt.
Gesucht wird ein Dienstleister zur Steuerung von Vergabeverfahren für diverse Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Portfolio der Stadt Linden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachliches Angebot 60 %Qualität
Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem wirtschaftlichen Angebot ein sog. fachliches Angebot einzureichen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien: Das fachliche Angebot ist in freier Form in einer separaten Anlage, die durch den Bieter eigenständig zu erstellen ist, mit dem Honorarangebot einzureichen. Das fachliche Angebot muss mindestens Aussagen zu den Themen, die im Folgenden aufgeführt sind, beinhalten. Bei der Erstellung des Fachlichen Angebots ist darauf zu achten, dass die im folgenden aufgeführten Abschnitte und Unterabschnitte (bis zur 3. Ebene) inkl. der jeweiligen Überschriften exakt übernommen werden. In jedem Unterabschnitt ist auf das betreffende Thema vollständig, verständlich und nachvollziehbar einzugehen. Die Bewertung des fachlichen Angebots erfolgt anhand der hier unter Ziff. 3 aufgeführten Bewertungsmatrix und -kriterien durch ein Auswahlgremium, welches sich aus Vertreter/innen des/der Auftraggeber/in zusammensetzt. Die einzelnen Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium mit einer Punktzahl von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die einzelnen Kriterien sind entsprechend ihrer Relevanz für das Projekt zur Bewertung der Bietenden hinsichtlich ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit gewichtet. Aus der Multiplikation der Bepunktung mit der Wichtung je Kriterium ergeben sich die gewichteten Punkte je Kriterium. Aus der Summe der gewichteten Punkte aller Kriterien ergeben sich die gewichtete Gesamtspunktzahl des fachlichen Angebots. Formale Voraussetzung: max. 200 Punkte wie Folgt: Das formale Angebot hält sich an die vorgegebene Struktur. Alle Unterabschnitte (bis zur 3. Ebene) und Überschriften wurden exakt übernommen (Gewicht 20, max. Pkt 5) Gesamteindruck des eingereichten formalen Angebots (wenn vorst. mit 0 (Null) Punkten bewertet, können hier keine Punkte erzielt werden) (Gewicht 20, max. Pkt 5) Projektteam und Projektbesetzung max. 375 Punkte wie Folgt: Darstellung des Organigramms zum angebotenen Projektteam inkl. interne Zuständigkeiten (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung des vorgesehenen Projektteams inkl. Qualifikation und Berufserfahrung der Teammitglieder sowie Qualität der internen Zusammenarbeit (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Kompensationen bei Ausfällen (Bestätigung durchgehender Projektbetreuung) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Erfahrung der eingesetzten Teammitglieder mit der Vergabeverfahrenssteuerung (GWB/VgV, UVgO, VOB|A und VOB|A-EU) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Verfügbarkeit für das Projekt und Präsenz vor Ort (jeweils für Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, sonstige Teammitglieder) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Bei Bietergemeinschaften: Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und Sicherstellung einer reibungslosen Auftragsabwicklung inkl. Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft. (wenn nein: Ausschlusskriterium) Herangehensweise / Qualität der Leistungserbringung max. 300 Punkte wie Folgt: Darstellung der projektbezogenen Beschreibung der Projektkoordination mit Termin- und Qualitätsmanagement (Planung und Kontrolle von Terminen sowie Qualitäten) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der Projektkommunikation, einschließlich des Entscheidungsmanagements und der Dokumentation (Gewicht 15, max. Pkt 5) Darstellung der fachlichen Beratungskompetenz gegenüber dem Auftraggeber bzgl. des grundsätzlichen technischen Verständnisses im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Leistungen (Gewicht 15, max. Pkt 5) Sicherstellung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG im Bedarfsfall (Syndikusrechtsanwalt, externer Rechtsanwalt/ externe Rechtsanwaltskanzlei als Unterauftragnehmer, o. ä.) (Gewicht 15, max. Pkt 5) Projektbezogene Zusammenarbeit max. 125 wie Folgt: Darstellung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber (Gewicht 25, max. Pkt 5) Somit können in Summe max. 1.000 Leistungspunkte erreicht werden. Die Basisbewertung sind 4 Punkte (es ist insgesamt ein hoher Projekterfolg zu erwarten). Diese Wertung wird vergeben, wenn die jeweiligen Ausführungen des Bieters überzeugend sind, das heisst die beschriebenen Anforderungen und Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden. Dabei werden die formalen Angebote der Bieter im Vergleich untereinander bewertet. Der erforderliche Erfüllungsgrad der Erwartungen für die Basisbewertung bestimmt sich aus dem allgemeinen Niveau der formalen Angebote und kann daher im Vorfeld nicht eindeutig definiert werden. Ein "sehr hoher Projekterfolg" (5 Punkte) wird unterstellt, wenn die Anforderungen und Erwartungen (ggf. im Vergleich zu anderen Bietern) in besonderem Maße erreicht oder noch übertroffen werden. Eine schlechtere Bewertung als 4 Punkte wird bei weniger überzeugenden Angeboten vergeben. Ein Angebot ist weniger überzeugend, wenn es vage, allgemeine, unvollständige oder schlecht nachvollziehbare/schlecht verständliche Angaben enthält - wenn es also wenig aussagekräftig ist und die Erfüllung der geschilderten Erwartungen des Auftraggebers weniger gut bis schlecht eingeschätzt werden kann. Sofern ein Angebot klar aussagekräftig ist, kommt es darauf an, wie gut die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden. Es bleibt jedem Bieter überlassen, in welcher Weise er den Auftraggeber davon überzeugt, dass sein Projektteam/-organisation sowie seine Arbeits- und Herangehensweise zum Projekterfolg führen.
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Wirtschaftliches Angebot 40 %Preis
Die eingereichten Erstangebote werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über die Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" ausgewertet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots findet die Preisquotientenmethode Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise in Preispunkte umgerechnet werden. Gewicht für die Leistung (w): 60 % Gewicht für den Preis (1 - w): 40 % Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
(3.2.5) Vorzulegen sind: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten- und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom-/Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
(3.1.1) Das bietende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen oder - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindestdeckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, Mindestdeckungssumme für Sachschäden: 0,5 Mio. EUR. Die Mindestdeckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(2.4.2) Erklärung des Bieters, dass er die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingelahten hat und auch zukünftig einhalten wird. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
(3.1.2) Geforderter Mindestjahresumsatz (im Mittel der letzten 3 Jahre, das heißt 2022, 2023, 2024): 200.000 EUR
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
(2.1.1) Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist. Auf § 123 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
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Qualitätsmanagement
(2.1.2) Erklärung des Bieters, dass (a) sein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und (b) keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen unter vorstehendem lit. (a) genannten Verstoß vorliegt.
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Qualitätsmanagement
(2.2.1) Erklärung des Bieters, dass für ihn keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen.
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Qualitätsmanagement
(2.2.2) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren (a) gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder (b) gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder (c) gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Qualitätsmanagement
(2.4.1) Erklärung des Bieters, dass er sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten lassen wird.
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Qualitätsmanagement
(2.4.3) Erklärung des Bieters, dass die von ihm eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
(3.2.1) Bieter haben anhand der folgenden Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bieter explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedingt zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung(en) der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen der Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers/Bieters zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bieter der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
(3.2.2) Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß den Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 21.08.2025 Siehe Bieterfrage Nr. 3 · in TED EU + oev
- Frist 14.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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