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Sicherheitsdienste, Hofmannstraße 51 Gebäude D, München
Regierung von Oberbayern · München · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 08.09.2026, 08:00 Uhr (noch 3 Tage)
Beschreibung
Die Regierung von Oberbayern unterhält im Dienstgebäude Hofmannstr. 51, Gebäude D in 81379 München unter anderem Büroräume für Mitarbeiter der Asylverwaltung. Für diese Liegenschaft werden Sicherheitsleistungen (Objektschutz, Empfangsdienste, Kontrolldienste, Alarmdienste, Unterstützung der Verwaltung im Brandschutz) benötigt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen
Die Ziffer 5.19 ("Eignungskriterien"), "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" der Auftragsbekanntmachung bzw. die zugrundeliegenden Positionen 2.3.1.1 ("Hinweis") und 2.3.1.2.3 ("ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER des Referenzauftrages") des Arbeitsschrittes "Eignungskriterien" wurden (lediglich) sprachlich präzisiert. Die Angebotsfrist wurde - losgelöst von einem solchen etwaigen Erfordernis nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV, vergleiche nur § 20 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 VgV - verlängert, vergleiche hierzu die geänderten Verfahrensunterlagen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden umfassende Sicherheitsdienste für ein Verwaltungsgebäude in München.
- Leistungen beinhalten Objektschutz, Empfang, Kontroll- und Alarmdienste sowie Brandschutzunterstützung.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Regierung von Oberbayern sucht Sicherheitsleistungen für das Gebäude D in der Hofmannstraße 51, München.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e21eae0-6600-45a7-941f-654d79db1206/suitabilitycriteria
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e21eae0-6600-45a7-941f-654d79db1206/suitabilitycriteria
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Gesamtjahresumsatz
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e21eae0-6600-45a7-941f-654d79db1206/suitabilitycriteria
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e21eae0-6600-45a7-941f-654d79db1206/suitabilitycriteria
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/6e21eae0-6600-45a7-941f-654d79db1206/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabegegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München, zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs.3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 3 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.09.2026 Die Ziffer 5.19 ("Eignungskriterien"), "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" der Auftragsbekanntmachung bzw. die zugrundeliegenden Positionen 2.3.1.1 ("Hinweis") und 2.3.1.2.3 ("ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER des Referenzauftrages") des Arbeitsschrittes "Eignungskriterien" wurden (lediglich) sprachlich präzisiert. Die Angebotsfrist wurde - losgelöst von einem solchen etwaigen Erfordernis nach § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV, vergleiche nur § 20 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 VgV - verlängert, vergleiche hierzu die geänderten Verfahrensunterlagen. aktuell
- Frist 04.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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