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FTB6 Konsolidierung Order-Entry und LIS
Gesundheit Nordhessen Holding AG · Kassel · Hessen · Öffentliches Unternehmen
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Zielsetzung des Beschaffungsverfahrens: Derzeit existiert in Bezug auf die Laborinformationssysteme eine heterogene Systemlandschaft an den beiden Standorten Klinikum Kassel und Krankenhaus Bad Arolsen. Folgende Systeme befinden im produktiven Einsatz: Die Klinikum Kassel GmbH verwendet das NEXUS Swisslab LIS für die klinische Chemie (48 Arbeitsplätze), Dorner Mibi LIS (16 Arbeitsplätze) in Verbindung mit Dorner i/med für das Order-Entry-System für mikrobiologische Anwendungen. Nexus Lauris als Order-Entry-System (OE) für die klinische Chemie, wird Dorner iMed für die Mikrobiologie genutzt. Das Krankenhausinformationssystem (KIS) ist CGM Medico. Zudem gibt es bestehende HL7-Schnittstellen zu externen Laboren und Subsystemen wie z.B. einem Labor der Limbach Gruppe, oder auch zu niedergelassenen Auftraggebern. Die Befundkommunikation läuft über zwei Order-Entry-Systeme, welche vom eingesetzten LIS abhängen (Nexus Lauris, Dorner iMed). Das Krankenhaus Bad Arolsen GmbH nutzt ebenfalls SWISSLAB für die klinische Chemie, hat jedoch keine eigene Mikrobiologie-Einheit. Mikrobiologische Untersuchungen werden durch das Labor der Klinikum Kassel GmbH erbracht. Die bestehenden Schnittstellenprotokolle umfassen HL7 sowie FHIR für den Austausch von Patienten- und Labordaten über internationale und interoperable Standards. Derzeit fungiert ein zentraler Cloverleaf-Kommunikationsserver als Middleware zur Integration von Fremdsystemen und Laborgeräten. Über Cloverleaf werden beispielsweise Daten zwischen verschiedenen Standorten sowie mit externen Laboren und niedergelassenen Auftraggebern ausgetauscht. Ergänzend bedient der Dorner mirth die Software Hybase der Krankenhaushygiene mit mikrobiologischen Befunden. Zukünftig wird die neu beschaffte und aktuell in konkreter Planung befindliche Interoperabilitätsplattform der März Internetworks Services AG, in Verbindung mit dem Terminologieserver desselben Unternehmens, die Systemlandschaft erweitern. Dies ermöglicht dem Auftraggeber die
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines konsolidierten Laborinformationssystems (LIS) und Order-Entry-Systems (OE) für die Standorte Klinikum Kassel und Krankenhaus Bad Arolsen.
- Ziel ist die Reduzierung der heterogenen Systemlandschaft, Senkung von IT-Kosten und Erhöhung der IT-Sicherheit.
- Integration bestehender Systeme, Befundkommunikation über ein zentrales OE und Anbindung externer Labore sind zentrale Anforderungen.
- Die Lösung soll internationale Standards wie HL7 und FHIR sowie Terminologien wie SNOMED CT und LOINC unterstützen.
- Erfahrung mit Krankenhausinformationssystemen (KIS) und Laborinformationssystemen (LIS) ist für die erfolgreiche Bewerbung essenziell.
Die Ausschreibung betrifft die Konsolidierung und Vereinheitlichung von Laborinformationssystemen (LIS) und Order-Entry-Systemen (OE) an zwei Krankenhausstandorten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Markt-Neuheit
5–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rechtsbehelfsbelehrung: Rügen der Bewerber und/oder Bieter, in denen ein Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren geltend gemacht werden, sind an die Vergabestelle zu richten. Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 21.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 06.01.2025 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
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