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Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Rettungswache Burscheid" im Rheinisch-Bergischen Kreis nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, Vergabe von Leistungen der Objektplanung
Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisch-Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Auernhammer Wohlrab Architektur →Beschreibung
Der Rheinisch-Bergische Kreis plant den Neubau einer Rettungswache mit angeschlossenem Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) im Stadtgebiet von Burscheid. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zukunftsfähigen, funktional klar gegliederten und architektonisch hochwertigen Einrichtung, die den aktuellen Anforderungen an eine moderne Notfallversorgung gerecht wird. Gemäß § 6 des Rettungsgesetzes NRW ist der Kreis verpflichtet, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen - einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransport. Die derzeit gültige Bedarfsplanung weist hierfür im Versorgungsbereich Burscheid den Bedarf einer Rettungswache aus. Im Jahr 2021 wurde hierzu ein Grundstück mit bestehender Immobilie in der Industriestraße 5 in Burscheid erworben. Seither wird ein Teil des Gebäudes als provisorische Rettungswache genutzt. Diese Interimslösung genügt jedoch weder funktional noch baulich den langfristigen Anforderungen und war vschon zu Beginn der Nutzung nur als Übergangslösung vorgesehen. Nach Abwägung verschiedener Standort- und Nutzungskonzepte hat sich der Rheinisch-Bergische Kreis dazu entschieden, das Bestandsgebäude zurückzubauen und auf dem Grundstück einen Neubau zu realisieren. Dieser soll sowohl die neue Rettungswache als auch das Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) aufnehmen. Beide Nutzungseinheiten sind funktional voneinander zu trennen - entweder in baulich getrennten Gebäuden oder innerhalb eines gemeinsamen Baukörpers mit klarer funktionaler Trennung. Das Raumprogramm umfasst ca. 950 m² Nutzungsfläche für die Rettungswache sowie zusätzlich 600 m² Nutzungsfläche für das IuK. Die besondere Herausforderung liegt in der Planung des Neubaus unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der bestehenden Rettungswache und des IuK während der Bauphase. __________________________________________________________________________________________________________________________________________________
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau einer Rettungswache in Burscheid.
- Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1-5 nach HOAI, mit einer optionalen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.
- Es handelt sich um einen nicht offenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013.
- Die Teilnahme erfordert die Erfüllung der Kriterien der Richtlinie für Planerwettbewerbe (RPW 2013).
Es handelt sich um einen nicht offenen einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Neubau einer Rettungswache in Burscheid.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. ___________________________ Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.“
Mindestens 10 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50 %Qualität
Die Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
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Honorarforderung 12,5 %Preis
siehe oben
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Arbeitsweise und Projektentwicklung 10 %Qualität
siehe oben
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (8) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1,5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1,5 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 13.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 11.09.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 199 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (4) Auernhammer Wohlrab Architektur · pussert kosch architekten PartGmbB · Scope Architekten GmbH · TILLOKAA - Architecture and Urbanism1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.099 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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