Mehr Details
Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Dortmunder Stadtwerke AG — Flughafen Dortmund GmbH
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenFremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag🏆 TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG · Dortmund
- TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Interims-Busverkehrsleistungen ab dem 21. September 2026.
- Die Grundlaufzeit beträgt knapp 12 Monate mit Verlängerungsoptionen bis zu 18 Monaten.
- Die Leistungserbringung erfordert spezifische IT-Systeme wie ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinformation.
- Das Verfahren ist ein nicht offenes, wettbewerbliches Verfahren (neg-wo-call).
- Eine Ausübung der Verlängerungsoption ist an den Fortschritt eines parallelen EU-weiten Vergabeverfahrens gekoppelt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Busverkehrsleistungen sind im Zeitraum ab dem 21. September 2026 (Betriebsaufnahme Stufe 1) sowie ab dem 2. November 2026 in Vollausrüstung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo zu erbringen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 9. September 2027 und beträgt knapp 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit knapp 18 Monate und endet spätestens zum 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Verkehr & Logistik-Ausschreibungen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Honorar 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Direktvergabe-Ankündigung oev
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 09.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 255 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →