Östliche Riedbahn (Str. 4010, km 2,845-4,510): Ergänzung vorhandene EP (LPH3) und Planung LPH 6+7
Beschreibung
Objektplanung KIB und TWP für Erneuerung EÜ sowie Berücksichtigung darunterliegender VA
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Objektplanung für die Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ) und zugehöriger Leitungen.
- Es werden die Leistungsphasen 3 (Ergänzung) sowie 6 und 7 (Planung) für konstruktiven Ingenieurbau und Tragwerksplanung benötigt.
- Der Erfüllungsort ist Karlsruhe.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Planungsbüros im Bereich Ingenieurbau.
Die Ausschreibung betrifft die Objektplanung für die Erneuerung einer Eisenbahnüberführung (EÜ) inklusive der Berücksichtigung darunterliegender Ver- und Entsorgungsleitungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
8 Veröffentlichungen
- 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 02.10.2026 10 - Zusätzlich zu den beauftragten Leistungsphasen ist die Erstellung einer Genehmigungsplanung für die Einleitung eines Planänderungsverfahrens erforderlich. Die Erfordernis war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht bekannt, da nicht davon auszugehen war, dass als Teilergebnis der Entwurfsplanung eine Änderung des bereits plangenehmigten Bauverfahrens resultiert. Aufgrund der fortgeschrittenen Einarbeitung des bisherigen Planers, würde ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt führen.
- 02.10.2026 11 - Gem. Planungsprämissen des Hauptauftrages ist am Hp Mannheim-Neuostheim je Bahnsteigkante ein WSH zu planen. Auf Anforderung des AN sind je Bahnsteigkante zwei WSH zu panen und auszuführen. Bei einem Wechsel es AN in der bereits weit fortgeschrittenen Planung würde es zu erheblichen Verzögerungen im Projekt kommen. Zudem ist ein wirtschaftliches Angebot unter Berücksichtigung des hierfür zusätzliche erforderlichen Einarbeitung in die Planung, nicht möglich.
- 08.09.2026 03 - Durch den AN ist gem. Hauptvertrag eine Ergänzung der vorhandenen Entwurfsplanung (EP) geschuldet. Die vorhandene Planung wurde auf Basis von Trassendaten im Koordinatenreferenzsystem DB_REF2003 erstellt. Zwischenzeitlich liegen aktuellere Vermessungsdaten des Bestandes vor, welche jedoch das aktuelle Koordinatenreferenz DB_REF2016 zu Grunde legen. Um die vorhandene EP entsprechend ergänzen zu können, müssen die vorhandenen Trassierungspläne auf DB_REF2016 umgestellt werden. Durch den bisherigen AN ist eine umfangreiche Einarbeitung in das Projekt bereits erfolgt. Zudem würde ein Wechsel des AN zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt führen. 04 - Durch den AN ist gem. Hauptvertrag eine Ergänzung der vorhandenen Entwurfsplanung (EP) geschuldet. Die vorhandene Planung unter Berücksichtigung der Zwangspunkte wurde auf Basis des Koordinatenreferenzsystems DB_REF2003 erstellt. Zwischenzeitlich liegen aktuellere Vermessungen zu den Trassendaten in DB_REF2016 und die Planung ist auch auf DB_REF2016 umzustellen. Damit die Zwangspunkte korrekt darstellen zu können, sind vermessungstechnische Nacherhebungen in DB_REF2016 erforderlich. Durch den bisherigen AN ist eine umfangreiche Einarbeitung in das Projekt bereits erfolgt. Zudem würde ein Wechsel des AN zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt führen.
- 21.08.2026 08 Die vorgezogene AP der Kabelquerungen wurden durch den AG zur Nutzung vorhandener Sperrpause veranlasst. Dies war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits erstellten Planungen des AN. Da sich der vertraglich gebundene AN bereits umfangreich in die Planungen eingearbeitet hat, würden bei einem Wechsel des AN vorhandene Synergieeffekte verloren gehen.
- 18.03.2026 06 Gegenüber den vertraglich vereinbarten Planungsprämissen ist zusätzlich die Möglichkeit einer Mikropfahlgründung für den Hp Mannheim-Neuostheim zu untersuchen und in der Planung umzusetzen, insofern die geotechnischen Randbedingungen dies zulassen. Die Untersuchung sowie die Berücksichtigung in der Planung erfordern eine umfangreiche Einarbeitung in die vorhandene Planung sowie die vorliegenden Geotechnischen Berichte, welche durch den bisherigen AN bereits erfolgt ist. Zudem können erhebliche Synergien genutzt werden.
- 24.02.2026 Lfd. Nr.: 05 Gem. Hauptvertrag ist durch den AN eine Variante für ein alternatives Bauverfahren zur Erneuerung der EÜ Paul-Martin-Ufer geschuldet. Um frühzeitig eine höhere Planungstiefe und damit Planungssicherheit zu erhalten, soll zusätzlich eine Verschubstudie für das geplante Verfahren durchgeführt werden. Die Erfordernis dieser Untersuchung war zum Zeitpunkt nicht bekannt, dass das alternative Bauverfahren noch nicht bekannt war. Aufgrund der fortgeschrittenen Einarbeitung des bisherigen Planers, würde ein Auftragnehmerwechsel bzw. zusätzlicher AN zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt führen.
- 08.01.2026 2, 1, 2 2 Die Maßnahme liegt auf einer zentrale Umleiterstrecke für andere Projekte. Infolge von Projektrepriorisierungen sollen verschiedene, optimierte Bauablaufvarianten entwickelt werden, um mögliche entstandene Sperrpausenfenster für die Projektrealisierung nutzen zu können. Da der bisherige AN sich bereits umfangreich in die bautechnischen Abläufe eingearbeitet hat, könnten bei einem Wechsel des AN Synergien in terminlicher sowie monetärer Hinsicht nicht genutzt werden. Darüber hinaus würden im Gesamtprojekt erhebliche Zeit Verzögerungen bei einem Wechsel des AN resultieren. 1 Die ursprüngliche Planung sah vor, dass bereits vor Umsetzung der Maßnahme die angrenzende FÜ durch einen Ersatzneubau durch die Stadt Mannheim ersetzt wird. Der ursprüngliche Ersatzneubau sollte gegenüber dem Bestandsbauwerk auch baulich von der EÜ Paul-Martin-Ufer getrennt werden. Aufgrund einer Projektrepriorisierungen erfolgt keine Umsetzung des FÜ-Ersatzneubaus vor der Ern. EÜ Paul-Martin-Ufer. Aufgrund baulicher und statischer Abhängigkeiten zwischen den Bestandsbauwerken, ist eine einheitliche Planung zwischen jeweiligen neuen Bauwerken (unter tlw. Verwendung des Bestandes) erforderlich. Aufgrund der fortgeschrittenen Einarbeitung des bisherigen Planers, würde ein Auftragnehmer Wechsel zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt führen. Die Komplexität der technischen Abhängigkeiten unter den aktuellen Projektprämissen ermöglicht zudem keine wirtschaftliche Angebotskalkulation. 2 Die Maßnahme liegt auf einer zentrale Umleiterstrecke für andere Projekte. Infolge von Projektrepriorisierungen sollen verschiedene, optimierte Bauablaufvarianten entwickelt werden, um mögliche entstandene Sperrpausenfenster für die Projektrealisierung nutzen zu können. Da der bisherige AN sich bereits umfangreich in die bautechnischen Abläufe eingearbeitet hat, könnten bei einem Wechsel des AN Synergien in terminlicher sowie monetärer Hinsicht nicht genutzt werden. Darüber hinaus würden im Gesamtprojekt erhebliche Zeit Verzögerungen bei einem Wechsel des AN resultieren.
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 105 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Engineering & Consulting GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.801 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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