Herrichtung eines Besucherinformationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
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Beschreibung
Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele im Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis und der Stadt Naumburg beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes. Entsprechend wurden umfangreiche Auflagen zum Erhalt durch die Denkmalbehörden und die Icomos-Monitoringgruppe gemacht. Es wird vorausgesetzt, dass alle geplanten Arbeiten am Objekt der besonderen Sorgfaltspflicht und Umsicht im Umgang mit dem Denkmal Rechnung tragen. 1. Ausgangslage Domplatz 1 - Zentrum Welterbe Die Bischofskurie befindet sich im westlichen Stadtgebiet Naumburgs, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Dom sowie am öffentlichen Domplatz. Die Baustelle ist über schmale und gewundene Kopfsteinpflasterstraßen (teilweise Einbahnstraßen) zu erreichen. Auf Grund der zentralen Lage stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung, welche durch die Bauherrschaft bzw. die Bauleitung ausgewiesen werden. Im Innenhof befindet sich die Hauptlagerfläche und in der Grünfläche vor dem Gebäude wird die Möglichkeit einer temporären Nutzung als Lagerfläche bestehen. Die Zufahrt in den Innenhof wird durch das bestehende gemauerte Rundbogentor deutlich eingeschränkt (Durchfahrtsbreite: 2,25m, Höhe: 2,41m / 3,9m). Die mittelalterliche Anlage der Bischofskurie mit Hauptgebäude und Wohnturm stammt aus dem 12./13. Jahrhundert, brannte beim Stadtbrand 1532 aus, wurde danach durch den namensgebenden Bischof Julius Pflug im Stil der Renaissance wiedererrichtet und danach mehrfach überformt. Durch Freilegungen in Vorbereitung der Planung wurden gravierende Baumängel offengelegt, die unter Verkleidungen verborgen war
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