Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb ⚠ Direktvergabe

Amt für Schule und Bildung, Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste des Landkreises Leer

Landkreis Leer

Beschreibung

Der Landkreis Leer ist in seinem Zuständigkeitsgebiet zuständiger Aufgabenträger und zuständige örtliche Behörde für den ÖPNV und für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung auf seinem Gebiet zuständig, gemäß § 8 Abs. 3 PBefG, Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden: VO 1370/2007), § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG. Als zuständige Behörde ist der Landkreis insbesondere berechtigt ausschließliche Rechte und Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 ("öDA") zu vergeben. Als Gebietskörperschaft ist der Landkreis öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 GWB. Ferner ist der Landkreis als Aufgabenträger in der Verkehrsregion Ems-Jade organisiert sowie Gesellschafter der Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mbH. Der Landkreis Leer ist alleiniger Gesellschafter der Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH (VLL). Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an die VLL. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Dieses "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Ausschreibungen/ öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises verwiesen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus §§ 135 und 160 GWB. Es wird insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB aufgestellten Rügeobliegenheiten bestehen auch bei Nachprüfungsanträgen gegen angekündigte Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.2020 - VII Verg 27/17). Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier oev

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 12.10.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 261 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.116.087 €
Median 2.338.902 €
Oberes Quartil 12.135.640 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 22.10.2026
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Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftraggeber Landkreis Leer
Veröffentlicht 12.10.2026
CPV-Codes (2) 60112000 · Transportdienste
60140000 · Transportdienste
(Was ist das?)
Erfüllungsort Leer
Laufzeit 92 Monate

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Ø Bieter in der Branche 4.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 669.922 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 54%

Preis-Kalkulator

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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert · KI-Analyse

Zuletzt geprüft am 23.10.2026

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Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: