Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1,
75 Abs. 5 VgV (Wichtung: 60 %)
Die maximale Punktzahl kann mit sechs Referenzen erreicht
werden (3 Referenzen in Referenzliste Objektplanung und drei Referenzen in Referenzliste Freianlagenplanung). Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn
nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen (je Referenzliste unterschiedlich) erfüllt sind.
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Referenzliste Objektplanung (3 Referenzen gefordert):
Mindesanforderungen:
- Objektplanung §34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden. Zusatzpunkte Referenz:
- Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2019,
Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2023
-Summe der Projektkosten für folgende Kostengruppen nach DIN 276: KG 300 und KG 400
Mindestpunktzahl ab 3,5 Mio. € netto, Maximalpunktzahl ab 5,5 Mio. € netto
Referenzliste Freianlagenplanung (3 Referenzen gefordert):
Mindesanforderungen:
- Freianlagenplanung §39 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
- Mindesthonorarzone III oder höher
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden. Zusatzpunkte Referenz:
- Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 01.01.2019,
Höchstpunktzahl am oder nach 01.01.2023
-Summe der Projektkosten für folgende Kostengruppen nach DIN 276: KG 500
Mindestpunktzahl ab 150.000 € netto, Maximalpunktzahl ab 250.000. € netto