Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Bünde.
Kreis Herford — Kreis Minden-Lübbecke — Stadt Bünde
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Beschreibung
Der Kreis Herford, der Kreis Minden-Lübbecke und die Stadt Bünde beabsichtigen als zuständige Behörden (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Omnibus-Verwaltungsgesellschaft Bünde GmbH (OVB GmbH) (Elsemühlenweg 120, 32257 Bünde, E-Mail: info@ovg-buende.de, Tel: +49 5223 793737) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der ÖDA umfasst öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel B – Linienlos B1.2 im Gebiet des Kreises Herford, des Kreises Minden-Lübbecke, der Stadt Bünde gemäß des Ergänzenden Dokumentes. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 525.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastrukturen. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und K
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel B – Linienlos B1.2.
- Der Auftraggeber sind der Kreis Herford, der Kreis Minden-Lübbecke und die Stadt Bünde.
- Der Umfang beträgt ca. 525.000 Fahrplankilometer pro Jahr, mit der Möglichkeit zur Aufnahme zusätzlicher Linienverkehre.
- Der Betreiber muss die erforderlichen Fahrzeuge und Infrastrukturen vorhalten und das Verkehrsangebot anpassen können.
- Es wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 erteilt, das die Verkehrsleistungen schützt.
Es handelt sich um eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel B – Linienlos B1.2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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