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Abschluss eines Rahmenvertrags für Dienstradleasing
Stadtverwaltung Baden-Baden · Baden-Baden · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Rahmenvertrag Dienstradleasing
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Änderung des Einreichungstermins und der Zuschlags- und Bindefrist:
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Übersicht aller Änderungen: 1. Verlängerung der Angebotsfrist bis 25.11.2024, 11:30 Uhr 2. Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis 24.01.2025 3. Ergänzung der CpV Codes mit zusätzlichen CpV Codes (66114000 Finanzierungs-Leasing, 34430000 Fahrräder) 4. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. 5. wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Dienstradleasing.
- Das Vergabeverfahren ist offen.
- Der Auftraggeber ist die Stadtverwaltung Baden-Baden.
- Es wird ein Dienstleister gesucht, der die Bereitstellung und Verwaltung von Diensträdern übernimmt.
Die Stadtverwaltung Baden-Baden sucht einen Rahmenvertrag für Dienstradleasing.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
30% Preis (siehe Preisblatt)
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Kosten nach Wichtigkeit
20% Prozentsatz des Listenpreises am Ende der Leasingzeit (Restwert)
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Qualität nach Wichtigkeit
30% Abläufe, Funktionen, Benutzerfreundlichkeit, Ergonomie des Online Portals bzw. der AdminOberfläche an Hand der Teststellung
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Qualität nach Wichtigkeit
20% Händlernetz bezogen auf die Anforderungen im Leistungsverzeichnis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 18.12.2024 Verlängerung/ Verschiebung folgender Fristen: a.) Die Angebotsfrist wird bis zum 18.12.2024, 11:30 Uhr verlängert. b.) Der Öffnungstermin ist am 18.12.2024, 11:30 Uhr. c.) Die Zuschlags- und Bindefrist wird bis zum 14.02.2025 verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 11.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- Frist 05.12.2024 Änderung des Einreichungstermins und der Zuschlags- und Bindefrist: · in TED EU + oev
- Frist 25.11.2024 Übersicht aller Änderungen: 1. Verlängerung der Angebotsfrist bis 25.11.2024, 11:30 Uhr 2. Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis 24.01.2025 3. Ergänzung der CpV Codes mit zusätzlichen CpV Codes (66114000 Finanzierungs-Leasing, 34430000 Fahrräder) 4. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. 5. wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B. · in TED EU + oev
- Frist 11.11.2024 Die Zuschlagskriterien wurden angepasst. · in TED EU + oev
- Frist 11.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 578 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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