Aktuelle Referenzliste über mindestens zwei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des
Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten massgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumassnahme einschliesslich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumassnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemässe Ausführung der Leistung (z.B. mittels beiliegendem VHB 444 Referenzbescheinigung).
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Ausserdem sind folgende Unterlagen zu mindesten zwei der durch Auftraggeber bestätigten Referenzen vorzulegen:
- Nachweise über erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Zertifizierer;
- Nachweise über die Qualität der Dokumentation;
- Nachweise über die Einhaltung der Ausführungstermine.
Für jede Referenz ist eine entsprechende Kontaktperson des jeweiligen Referenz-Auftraggebers zu nennen. Die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme durch Vermögen und Bau BW muss möglich sein.
Folgende Mindeststandards werden gefordert:
Eine von den durch den jeweiligen Auftraggeber bestätigten Referenzen hat eine PV-Anlage nach VDE AR 4105/4110 mit Zertifizierung >300kWP nachzuweisen.