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Instandhaltung von Ansaugrauchmeldern (RAS)
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist insbesondere die Durchführung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelwerken, insbesondere den Herstellerangaben. - Inspektion Die Leistung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Ansaugrauchmelder (ASR) und deren Einrichtungen einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die zukünftige Nutzung. - Wartung Die Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Ansaugrauchmelder (ASR). - Instandsetzung Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen zur Rückführung der Ansaugrauchmelder (ASR) in den funktionsfähigen Zustand. Der AG beabsichtigt auf Basis des Angebotes einen fünfjährigen Wartungsvertrag abzuschließen. . Der Wartungszeitraum wird vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2030 vereinbart.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Auf Wunsch eines Bieters wird die Angebotsfrist verlängert. Wir verlängern um eine Woche, da damit ein Vertragsbeginn ab 01.02.2025 noch möglich ist.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Im Zuge der Beantwortung der ersten Bieterfrage ist aufgefallen, dass das Leistungsverzeichnis angepasst werden muss, da im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht klar ersichtlich ist, welche Mengen genau für den Vertragszeitraum von 5 Jahren zu kalkulieren sind. Das Leistungsverzeichnis wurde korrigiert und wird nun den Bietern zur Verfügung gestellt/veröffentlicht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Ansaugrauchmeldern (ASR).
- Vertragsdauer: Fünf Jahre, beginnend am 01.02.2025 bis zum 31.01.2030.
- Anforderungen: Durchführung gemäß relevanter Normen, Vorschriften und Herstellerangaben.
- Verfahren: Offenes, standardmäßiges Vergabeverfahren.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Instandhaltung von Ansaugrauchmeldern (ASR) am Universitätsklinikum Aachen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 15.01.2025 Auf Wunsch eines Bieters wird die Angebotsfrist verlängert. Wir verlängern um eine Woche, da damit ein Vertragsbeginn ab 01.02.2025 noch möglich ist. · in TED EU + oev
- Frist 08.01.2025 Im Zuge der Beantwortung der ersten Bieterfrage ist aufgefallen, dass das Leistungsverzeichnis angepasst werden muss, da im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht klar ersichtlich ist, welche Mengen genau für den Vertragszeitraum von 5 Jahren zu kalkulieren sind. Das Leistungsverzeichnis wurde korrigiert und wird nun den Bietern zur Verfügung gestellt/veröffentlicht. · in TED EU + oev
- Frist 08.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 495 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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