Vergabesenat
Der Vergabesenat ist ein spezialisierter Senat eines Oberlandesgerichts, der über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet. Er ist die zweite und letzte Instanz im Nachprüfungsverfahren.
Der Vergabesenat ist die nächsthöhere Instanz nach der Vergabekammer. Wer mit der Entscheidung einer Vergabekammer nicht einverstanden ist, kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen (§ 171 GWB). Über diese Beschwerde entscheidet ein speziell für Vergabesachen zuständiger Senat des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Zuständigkeit
Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein OLG mit Vergabesenat. Beispiele:
- OLG Düsseldorf — Vergabesenat (zuständig für NRW)
- OLG München — Vergabesenat
- OLG Frankfurt — Vergabesenat
- Kammergericht Berlin — Vergabesenat
- OLG Karlsruhe, OLG Stuttgart — Vergabesenate (zuständig für Baden-Württemberg)
Verfahren
Der Vergabesenat überprüft die Entscheidung der Vergabekammer in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Anders als bei der Vergabekammer ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend. Die Verfahren sind oft langwierig und kostspielig — Beschwerdeverfahren beim Vergabesenat können sechs bis zwölf Monate dauern.
Bedeutung der Rechtsprechung
Die Entscheidungen der Vergabesenate prägen das deutsche Vergaberecht maßgeblich. Wichtige Grundsatzfragen werden über die Rechtsbeschwerde dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (§ 179 GWB).
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