Für Vergabestellen

Wie haben andere zugeschnitten?

Die Vergabe in Losen ist nach § 97a GWB der Regelfall — eine Gesamtvergabe muss aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen begründet und dokumentiert werden. Hier sehen Sie, wie vergleichbare Leistungen tatsächlich zugeschnitten waren.

Neu seit 1. Juli 2026: Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat den Losgrundsatz von § 97 Abs. 4 in den neuen § 97a GWB überführt. Für Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erlaubt § 97a Abs. 3 GWB eine Gesamtvergabe unter erleichterten Voraussetzungen, wenn der Auftragswert mindestens das Doppelte des einschlägigen EU-Schwellenwerts erreicht. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen Sie bitte selbst — diese Auswertung trifft dazu keine Aussage.

Warum das zählt

Der Losgrundsatz ist die Regel (§ 97a Abs. 1 GWB); die Pflicht, mittelständische Interessen zu berücksichtigen, steht in § 97a Abs. 5 GWB. Wer zusammen vergibt, muss das begründen — und diese Begründung gehört in den Vergabevermerk. Die häufigste Rückfrage einer Nachprüfungsinstanz lautet, woran sich die Entscheidung orientiert hat.

Und die Zuschläge begrenzen?

Nach § 30 VgV dürfen Sie zusätzlich begrenzen, auf wie viele Lose sich ein Bieter bewerben darf und wie viele er höchstens erhalten kann — ein Mittel gegen die Konzentration aller Lose bei einem Anbieter. Bundesweit lagen die veröffentlichten Begrenzungen hier:

  • Bewerbung auf höchstens 2 Lose Median der veröffentlichten Begrenzungen
  • Zuschlag auf höchstens 2 Lose Median der veröffentlichten Begrenzungen

Grundlage sind ausschließlich Verfahren, die eine Begrenzung veröffentlicht haben. Fehlt die Angabe, heißt das nicht, dass es keine gab. Nach einer Eingabe oben sehen Sie dieselben Werte für vergleichbare Leistungen.

Geben Sie oben ein, was Sie beschaffen. Sie sehen, wie vergleichbare Verfahren zugeschnitten waren, und bekommen einen Textbaustein für den Vermerk.

← Zum Benchmark Ergänzend: der Schätzwert zeigt tatsächliche Zuschlagswerte, der Vorab-Check wie vergleichbare Verfahren ausgingen.