Für Vergabestellen

Wie haben andere zugeschnitten?

Die Vergabe in Losen ist nach § 97a GWB der Regelfall — eine Gesamtvergabe muss aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen begründet und dokumentiert werden. Hier sehen Sie, wie vergleichbare Leistungen tatsächlich zugeschnitten waren.

Neu seit 1. Juli 2026: Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat den Losgrundsatz von § 97 Abs. 4 in den neuen § 97a GWB überführt. Für Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erlaubt § 97a Abs. 3 GWB eine Gesamtvergabe unter erleichterten Voraussetzungen, wenn der Auftragswert mindestens das Doppelte des einschlägigen EU-Schwellenwerts erreicht. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, prüfen Sie bitte selbst — diese Auswertung trifft dazu keine Aussage.

133 Verfahren mit veröffentlichter Losstruktur zu „Firewall"

Aufgeteilt oder als eine Einheit?

18 in Lose aufgeteilt · im Median 2 Lose 115 als eine Einheit

Wie viele Lose waren üblich?

18 aufgeteilte Verfahren
  • 2-3 Lose 100 %
  • 4-6 Lose 0 %
  • 7-12 Lose 0 %
  • mehr als 12 Lose 0 %

Größenordnung je Los: Median 243.333 € (geschätzter Auftragswert geteilt durch die Losanzahl — eine grobe Orientierung, die tatsächlichen Lose sind unterschiedlich groß).

Für den Vergabevermerk

Dokumentiert die Marktbeobachtung als eine Grundlage Ihrer Entscheidung. Die Entscheidung selbst bleibt bewusst offen — sie ist Ihre.

Diese Auswertung sagt nichts über die Wirkung einer Losaufteilung. Gezeigt wird ausschließlich, wie vergleichbare Verfahren strukturiert waren. Die Entscheidung nach § 97a GWB und ihre Begründung liegen beim Auftraggeber. Keine Rechtsberatung. Diese Auswertung wird ohne KI erstellt: die Zahlen stammen unverändert aus veröffentlichten Bekanntmachungen.

Wie diese Zahlen zustande kommen

Ob ein anderer Zuschnitt zu mehr Angeboten führt, lässt sich aus den veröffentlichten Daten nicht belastbar ableiten: Angebotszahlen sind bei Losvergaben über alle Lose summiert und damit nicht mit einer Gesamtvergabe vergleichbar. Bei weiteren 630 Verfahren war der Bekanntmachung keine Losstruktur zu entnehmen; sie sind in den Anteilen nicht enthalten — fehlende Angaben werden nicht als „nicht aufgeteilt" gezählt.

← Zum Benchmark Ergänzend: der Schätzwert zeigt tatsächliche Zuschlagswerte, der Vorab-Check wie vergleichbare Verfahren ausgingen.