Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

ELO - Objektplanungsleistung

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste · Worms · Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Objektplanungsleistung

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.501 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 214.406 €
Median 395.767 €
Oberes Quartil 880.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Worms, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 71200000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Worms
Laufzeit 120 Monate

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 193.885 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)