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Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (bislang Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach - Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) · Amberg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 432. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender VGN-Linie: 432 (bislang 453) „Hahnbach/Gebenbach – Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück". Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Haltestellen hinzukommen oder heutige wegfallen. Die vom
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen auf der Linie 432.
- Der Auftrag umfasst das gesamte Bedienungsgebiet der Linie und kann sich an veränderte Verkehrsbedürfnisse und Umweltstandards anpassen.
- Es wird ein ausschließliches Recht im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes erteilt.
- Interessierte Unternehmen sollten die detaillierten Anforderungen und Fristen für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge prüfen.
Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach beabsichtigt die Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen auf der Linie 432.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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