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Fraktionsrufanlage für den Landtags NRW - Düsseldorf
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFraktionsrufanlage für den Landtags NRW - Düsseldorf🏆 LELLMANN communication solutions · Hattingen
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Beschreibung
Im Landtagsgebäude wird eine Hausrufanlage (HRA) mit einem Lautsprechernetz aus ca. 1900 Lautsprechern betrieben. Die bestehende HRA wurde mit Bezug des Gebäudes in Betrieb genommen und zuletzt 2006 aktualisiert. Das System basiert auf einem Konzept des Herstellers Klotz mit Endstufensystemen der Hersteller Powersoft und Sittig. Es besteht aus einem klassischen 100V-Teil für die weitgehend öffentlichen Bereiche und die Tiefgarage sowie einem mit auf RS-485 Bustechnik basierendem, vernetztem System mit dezentralen Verstärkereinheiten für die Bürobereiche und Flure. Es bildet neben dem Hausruf auch den sog. Fraktionsruf ab. Die Zentralkomponenten haben zu einem großen Teil den EoS (End of Service) Status erreicht. Häu-fig ist auch die Ersatzteil-beschaffung nicht mehr sichergestellt und die Komponenten haben den Status EoL (End of Life) erreicht. Die Alarmierungsfunktion wurde durch den Einsatz einer Interims- /Havariezentrale (SAZ) inkl. entsprechender Sprechstellen sichergestellt. Aufgabe und deshalb Inhalt vorliegender Ausschreibung ist es nun den Fraktionsruf wiederherzustellen. Die anzubietenden Arbeiten betreffen damit das gesamte Gebäude, insbesondere die Unterverteilungsräume der Nachrichten- und Elektrotechnik. Die lärmintensiven Arbeiten vor Ort müssen außerhalb der Hauptnutzungs-zeiten des Gebäudes, wie beispielsweise nachts oder am Wochenende, durchgeführt werden. Dies ist bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Im Gegensatz zum Bestand muss die durch den AN aufzubauende Fraktions-rufanlage als autarkes System, welches ohne die Ressourcen der SAZ fehlerfrei arbeitet, errichtet werden. Dennoch muss es möglich sein. Die Anlage an die bestehende SAZ zwecks Überwachung und Steuerung zu kop-peln, ohne die Funktion der SAZ dabei einzuschränken.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Die Ermittlung der Punktzahl bzgl. des Preises erfolgt nach der Verhältnismethode Angebotspreises.
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W03 10 %Qualität
Referenzprojekte Audio-over-IP
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W01 5 %Qualität
Reaktionszeit im Servicefall
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W02 5 %Qualität
Leistungserbringung Personal
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W04 5 %Qualität
Referent SAA
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W05 5 %Qualität
Referenz bauen im Bestand
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer LELLMANN communication solutionsZuschlagswert 294.963 €1 Veröffentlichung
- 09.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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