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Rahmenvereinbarung Umbau / Sanierung Gebäudebestand Klinikum Frankfurt (Oder)
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH · Frankfurt (Oder) · Brandenburg · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung für Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie ggf. Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und -beratung, Bauphysik (LPH 2 bis 8, soweit einschlägig)Rahmen 1.800.000 €🏆 Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt Planungsgesellschaft mbH · Leipzig
- Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt Planungsgesellschaft mbH · Leipzig
Beschreibung
Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH wird in den nächsten Jahren – abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln – den Gebäudebestand in zahlreichen Einzelmaßnahmen sanieren und bei Bedarf zur Anpassung an zeitgemäße medizinische Erfordernisse umbauen. Die zu schließende Rahmenvereinbarung betrifft nicht sämtliche Häuser und Maßnahmen. So findet derzeit bereit eine abschnitts- bzw. hausweise durchgeführte Bestandssanierung (brandschutztechnische Ertüchtigung; Modernisierung Beleuchtung und Lichtrufanlage) statt, die parallel zu den nach der zu vergebenden Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen weitergeführt wird.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Arbeitsweise des Büros / Herangehensweise an die Aufgabe (40 %) 40 %Qualität
Arbeitsweise des Büros und Herangehensweise an die Aufgabe: Der Auftraggeber bewertet dieses Kriterium auf Grundlage der in Textform eingereichten Unterlagen und anhand deren mündlicher Präsentation. Für das Bietergespräch wird ein Zeitfenster von 60 min vorgesehen. Der Vortrag des Bieters sollte 50 Minuten nicht überschreiten, damit ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussionen bleibt. Es wird erwartet, dass die/der für das Projekt zuständige Gesamtprojektleiter:in, ein Stellvertreter sowie, sofern nicht mit der Projektleitung identisch, ein Mitglied der Geschäftsleitung den Termin wahrnehmen. Der Bieter soll anhand von Beispielen (Referenzen) darlegen, wie er an die Planungsaufgabe herangehen wird.
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Honorar (30%) 30 %Preis
Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Basis des Honorarangebots ist vor allem das erste zur Realisierung anstehende Teilprojekt „Modernisierung ZNA“. Aus dem Preisblatt geht hervor, welche Honorarparameter übergreifend für sämtliche Teilprojekte Gültigkeit haben und wie dies in die Honorarwertung eingeht. Die Wertung erfolgt wie nachstehend erläutert: - Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. - Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. - Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals (20 %) 20 %Qualität
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: Der Bieter stellt mit seinem Angebot das für die Projekterbringung vorgesehene Personal (detaillierte Angaben sind nur erforderlich zur Gesamtprojektleitung, zur Stellvertretung und zur Oberbauleitung) und dessen allgemeine sowie projektspezifische Qualifikation und Erfahrung vor. Die Erfüllung der im Teilnahmeantrag aufgestellten Mindestanforderungen wird nicht doppelt verwertet, wohl aber kann deren Übererfüllung positiv bewertet werden. Für die benannten Personen sind Kurzlebensläufe und persönliche Referenzen zu benennen. Der Bieter legt darüber hinaus einen Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor. Der Auftraggeber schätzt ein, ob Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals mit Blick auf die benannten Personen einerseits und den Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung andererseits eine qualitativ hochwertige und gut strukturierte Auftragserbringung erwarten lassen.
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Präsentation (10 %) 10 %Qualität
Präsentation: Der Auftraggeber wertet neben dem Inhalt auch die Präsentation des Bieters „als solche“. Dabei wird zugrunde gelegt, dass ein Bieter, der sich in der mündlichen Präsentation klar, gut strukturiert und interessant darstellt und den zeitlichen Rahmen einhält, damit Aufschlüsse über seine Arbeit erlaubt, bei der es auch darum geht, Gremien des Auftraggebers, Planungs- beteiligte sowie sonstige Dritte (Behörden etc.) zu adressieren, zu koordinieren und ggf. zu überzeugen. Ebenfalls einbezogen wird die Interaktion zwischen den präsentierenden Personen und die Fähigkeit, auf Fragen des Auftraggebers einzugehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt Planungsgesellschaft mbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.800.000 €1 Veröffentlichung
- 10.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.302 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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