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Sanierung und Umnutzung Gästehaus Lamm-Areal
Stadt Steinheim an der Murr - Eigenbetrieb bauSTEIN HEIMbau · Steinheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 2 (teilweise) - LPH 9 inkl. Freianlagenplanung - Besondere Leistung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist🏆 ARCHITEKTUR 109 .Arnold.Fentzloff.Otterbach PartGmbB .Freie Architekten BDA · Stuttgart
- ARCHITEKTUR 109 .Arnold.Fentzloff.Otterbach PartGmbB .Freie Architekten BDA · Stuttgart
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: ARCHITEKTUR 109 .Arnold.Fentzloff.Otterbach PartGmbB .Freie Architekten BDA. Die übrigen 11 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das ehemalige Gästehaus im Lammareal mit einst 22 Gästezimmern soll durch umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zum Wohnhaus umgenutzt werden. Dabei eignet sich die Grundstruktur des Gebäudes durch die kleinteilige Gästezimmeraufteilung für diverse Wohnformen. Neben den 6 klassischen 2-4 Zimmer-Wohnungen sollen deshalb zudem auch Wohnungen für Auszubildende geschaffen werden. Im Rahmen des Junge Wohnen Förderprogramms sollen zusätzlich so folgende Wohnangebote geschaffen werden: 3x Einzelzimmer mit eigenem Bad und eigener Küche, 4x Einzelzimmer mit eigenem Bad und gemeinschaftlicher Küche. Im Zuge des Umbaus wird die Liegenschaft energetisch saniert und das äußere Erscheinungsbild - städtebaulich angelehnt an die in unmittelbarer Nähe vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude -neugestaltet. In Bezug auf die Bausubstanz des Gästehauses gehen die Annahmen in der vorliegenden Kostenschätzung, bis auf die vorgesehenen Abbruchmaßnahmen, im Wesentlichen von einem Bestandserhalt sowie von einem fachgerechten Umbau und Sanierung der Wand- / Decken- und Dachstuhlkonstruktionen aus.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 %Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Allerdings müssen für die qualitativen Zuschlagskriterien mindestens 1,75 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann.
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Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals, insbesondere der Projektleitung 25 %Qualität
- Der vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter haben anhand jeweils eines eigenen vergleichbaren Referenzprojektes (Bauaufgaben mit vergleichbarer Komplexität / Leistungsphasen / Bauen für öff. AG ) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis: Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind.
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Projekteinschätzung und Projektabwicklung 25 %Qualität
- Einschätzung der projektspezifischen Rahmenbedingungen und Risiken mit Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt sowie die Herangehensweise an die typischen Problemstellungen. - Benennung projektspezifischer Risiken / Störungen und Vorschläge zur Vermeidung dieser.
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Personelle Organisation 20 %Qualität
- Das vorgesehene Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind vorzustellen. - Wie ist dieses Team innerhalb des Unternehmens verankert? - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu erläutern. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten (auf Mails / Telefonate oder notwendige Vor-Ort-Termine) während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 86 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ARCHITEKTUR 109 .Arnold.Fentzloff.Otterbach PartGmbB .Freie Architekten BDA1 Veröffentlichung
- 09.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.514 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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