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Dienstleistungsauftrag ÖPNV-Verordnung (VO 1370/2007)

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern)

Kreis Herford · Herford · Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung

Der Kreis Herford beabsichtigt, als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 3 Abs. 1 und 2 des ÖPNVG NRW i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) im Wege eines vergabefreien In-House-Geschäftes nach § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH zu vergeben, wenn keine eigenwirtschaftlichen Anträge für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) gestellt und genehmigt werden. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4) verwiesen. Die beabsichtigte Vergabe betrifft folgende Verkehrsleistungen - Linienbündel B1: Linien 541, 542, 543, 544, 545, 742, 743, 569,570, 571, 572, 574, 575, 576, 577, 579 und 580 mit einem Volumen von ca. 950.000 Fahrplankilometern - Linienbündel B2: Linien 462, 555, 557, 558, 559, 565 und D5 mit einem Volumen von ca. 373.00 Fahrplankilometern Der ÖDA betrifft Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insb. Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG). Dem Betreiber wird für die vorstehend beschriebenen Bediengebiete ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupas

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Branche: Verkehr & Logistik

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die Linienbündel B1 und B2 im Kreis Herford.

Die Vergabe erfolgt als In-House-Geschäft an die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH, sofern keine eigenwirtschaftlichen Anträge gestellt werden. Der Auftrag umfasst ca. 1,33 Mio. Fahrplankilometer und beinhaltet die Anpassung des Verkehrsangebots an sich ändernde Bedürfnisse und Rahmenbedingungen.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.005.136 €
Median 3.309.889 €
Oberes Quartil 12.910.114 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Kreis Herford
Standort Herford, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 22.12.2024
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Kreis Herford
Laufzeit 120 Monate

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 398.220 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.798 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 44%

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