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CRISEC-450
ENERVIE Vernetzt GmbH · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen
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Die Auftragnehmerin liefert die technischen Einrichtungen und die Software an die von der Auftraggeberin genannten Lieferadresse, installiert sie gemäß Zuständigkeiten und nimmt sie in Betrieb. Wird seitens der Auftraggeberin eine Abstraktionsebene (Virtualisierung) gestellt, dann wird die Auftragnehmerin diese Umgebung für Software-Installationen verwenden und ggf. von der Auftraggeberin gestellte Images für Betriebssysteme nutzen. Die notwendigen Ressourcen ergeben sich aus der Dokumentation zur Realisierung der Auftragnehmerin. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin sind die jeweilig von der Auftraggeberin genannten Lieferorte. Alle zur Lieferung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme erforderlichen Hilfseinrichtungen werden auf Kosten der Auftragnehmerin bereitgestellt bzw. bei Bedarf beschafft. Lieferungen sind ausschließlich an die von der Auftraggeberin genannten Orte zu senden. Fracht, Verpackung, Transport, Transportversicherung, fachgerechte Verpackungsentsorgung und Zwischenlagerung gehören zum Leistungsumfang der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin hat sich vor Beginn jeder Arbeit über die Voraussetzungen, den Umfang und die Art genau zu unterrichten und alle Unterlagen, die Grundlage für die Ausführung sind, zu prüfen. Etwaige Bedenken sind der Auftraggeberin vorher schriftlich mitzuteilen. Alle Inbetriebnahmen und Prüfungen wird die Auftragnehmerin so durchführen, dass aufgrund von Fehlern der von ihr erstellten technischen Einrichtungen oder von Fehlhandlungen ihres Personals keine Folgeschäden in den Betriebsanlagen und keine Fehlsteuerungen entstehen können. Im Rahmen der Beauftragung erfolgt durch die Auftragnehmerin - Projektleitung - Regelmäßige Projektbesprechungen mit Protokollierung und zweckdienlicher Dokumentation (beispielsweise Register offener Punkte) - Beschaffung etwaiger erforderlicher Hardware (beispielsweise, wenn eine Abstraktionsebene (Virtualisierung) nicht genutzt werden kann) - Beschaffung erforderlicher
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Datenübertragungsanlagen inklusive Software.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerbungskriterien/Kriterien für den Teilnahmeantrag: Die Bewertung der Auftragsvolumina der der Referenzprojekte im Bereich der geforderten Lösung fließt als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Gewichtung von 10% und max. 100 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein (Gewichtung wie unter (1)).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewerbungskriterien/Kriterien für den Teilnahmeantrag: Diesem Teilnahmewettbewerb liegt ein Formblatt zum Nachweis der Referenzen der Bewerber bei (siehe Anlagen 2, 3 und 4) bei, welches durch die Bewerber auszufüllen ist. Daneben werden keine anderen Aufstellungen benötigt. Es ist mindestens 1 und maximal 3 Referenzprojekt/e vom jeweiligen Auftraggeber der genannten Referenz ausgefüllt und bestätigt einzureichen, deren Nutzung mit der Beschreibung der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sein müssen. Berücksichtigung der Referenzprojekte: Berücksichtigt werden nur Referenzen, die in den Anlagen 2, 3 und 4 angeführt sind. Wertung der Referenzprojekte: Die Referenzen fließen als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Gewichtung von 40% und max. 400 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. Hierbei werden folgende Unterkriterien berücksichtigt: Das geforderte 1. Referenzprojekt wird mit 70% der maximal erreichbaren Punkte bewertet, das 2. Referenzprojekt wird mit 20% der maximal erreichbaren Punkte bewertet und das 3. Projekt wird mit 10% der maximal erreichbaren Punkte bewertet. (2) Die Bewertung der Auftragsvolumina der Hauptreferenz im Bereich der geforderten Lösung fließt als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Gewichtung von 10% und max. 100 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein (Gewichtung wie unter (1)). (3) Die projektspezifische Qualifikation (siehe Anlage 6, Teil 1) des Personals fließt als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Gewichtung von 5% und max. 50 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. (4) Vom Bewerber zu benennende Hauptreferenzprojekt (siehe Anlage 5): Die Referenz fließt als Kriterium für die Auswahl des Bewerbers mit einer Gewichtung von 20% und max. 200 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. (5) Die Darstellung eines Umsetzungskonzeptes der Hauptreferenz fließt mit einer Gewichtung von 10% und max. 100 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. (6) Die Berufs- und Projekterfahrung (siehe Anlage 6; Teil 2) der Projektleitung fließt mit einer Gewichtung von 10% und max. 100 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. (7) Die Zertifikation der Projektleitung (siehe Anlage 6; Teil 2) fließt mit einer Gewichtung von 5% und max. 50 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Bewerbungskriterien/Kriterien für den Teilnahmeantrag: Die projektspezifische Qualifikation (siehe Anlage 6, Teil 1) des Personals fließt als Kriterium für die Auswahl der Bewerber mit einer Gewichtung von 5% und max. 50 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. Die Berufs- und Projekterfahrung (siehe Anlage 6; Teil 2) der Projektleitung fließt mit einer Gewichtung von 10% und max. 100 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein. Die Zertifikation der Projektleitung (siehe Anlage 6; Teil 2) fließt mit einer Gewichtung von 5% und max. 50 Punkten (von insgesamt max. 1000 Punkten) ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 08.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 126 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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