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Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Maximal sind während der 2 Vertragsjahre 132.000 Kalender zu fertigen und zu versenden. Hiervon werden mindestens 69.000 Kalender als Mindestabnahmemenge im ersten Produktionsjahr abgerufen. Als Vertragsbeginn ist das Datum des Feststehens des Zuschlages (Zuschlagserteilung) vorgesehen. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 147.760,00 Euro netto, für die gesamte Vertragslaufzeit wird ein Auftragsvolumen von 281.520,00 Euro netto geschätzt. Aus Nachhaltigkeitsgründen sind Eurotauschpaletten zu verwenden. Diese sind der Auftraggeberin kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Herstellung und der Versand von maximal 132.000 Kalendern über 2 Jahre.
- Mindestabnahmemenge im ersten Jahr beträgt 69.000 Kalender.
- Geschätztes Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 281.520,00 Euro netto.
- Eurotauschpaletten sind kostenfrei vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit einem geschätzten Wert von 281.520,00 Euro netto.
Die Ausschreibung betrifft die Fertigung und den Versand von bis zu 132.000 Kalendern über zwei Jahre, mit einer Mindestabnahmemenge von 69.000 im ersten Jahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 281.520 €1 Veröffentlichung
- Frist 02.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 120 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH · Stober Medien GmbHZuschlagswert 1.000.571 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 149 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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