Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 5 Lose

Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule, Leipzig

Stadt Leipzig, Amt für Schule · Leipzig · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur

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Beschreibung

Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Die Auftraggeberin sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch die Auftraggeberin erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt), 2. Besondere und Zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Bereitstellung eines internetbasierten Projektraumes gemäß Vertragsmuster § 3 (2.5) (siehe Anlage B); - Belegungsplanung Möblierung (Darstellung von Möblierungsvorschlägen im Grundriss zum Nachweis der Raumnutzung); - LPH 2: Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen; - LPH 2: Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, z.B. Visualisierungen bzw. perspektivische Darstellungen (max. drei Visualisierungen gesamt); - LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt. - LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern, 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, LPH 1 bis 4; - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Le

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KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesucht werden Architektenleistungen, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung für die Kurt-Biedermann-Schule Leipzig.
  • Die Vergabe erfolgt in mehreren Losen mit stufenweiser Beauftragung (fest und optional).
  • Bieter müssen detaillierte Honorarangebote mit Stundensätzen für Projektleiter, Ingenieure/Techniker und Zeichner einreichen.
  • Besondere Leistungen wie Brandschutzkonzepte, Bauphysik und Fachraumplanung sind optional anzubieten.
  • Die Honorarberechnung erfolgt nach der geltenden HOAI mit vorgegebenen Honorarzonen und anrechenbaren Kosten.

Die Ausschreibung umfasst die Modernisierung und Erweiterung der Kurt-Biedermann-Schule in Leipzig.

Es werden Architektenleistungen (LPH 1-9), Tragwerksplanung (LPH 1-6) sowie Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (LPH 1-9) für verschiedene Anlagengruppen ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei die ersten Leistungsphasen fest und weitere optional sind.

Weitere Eignungskriterien: Bieter müssen detaillierte Honorarangebote inklusive Stundensätzen für verschiedene Mitarbeiterkategorien und ggf. Pauschalen für Termine vor Ort einreichen.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) sowie §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Bauvorhaben „Modernisierung und Erweiterung Kurt-Biedermann-Schule“, Garskestr. 19, 04205 Leipzig“. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
  • Qualität 50 %

    Kriterium 3 im Los 1 - Konzeptidee: Die Auftraggeberin möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptidee einreichen. Die Konzeptidee muss unter Berücksichtigung der in Punkt 2 genannten Anforderungen und Hinweise sowie der im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellte Aufgabenstellung der Stadt Leipzig inklusive der dazu gehörenden bereitgestellten Unterlagen (siehe Anlage A sowie Punkt 3.4) folgende Teilaspekte ansatzweise aufzeigen: - Umsetzung des Raumprogramms / Auseinandersetzen mit dem pädagogischen Konzept: Herangehensweise an die Planungsaufgabe Förderschule in 2 Zügen als Ganztagsschule von Klasse 1 bis 9 unter Berücksichtigung einer bis zu 20%igen Überbelegung sowie zusätzliche Integrierung eines Familienschulzentrums mit ca. 50 m² unter der vorgegebenen Aufgabenstellung inklusive Anlagen (siehe Anlage A). Für die Erfüllung des Raumprogramms ist ein Erweiterungsbau vorzusehen. Überprüfung der notwendigen Größe des neu zu schaffenden Baukörpers. Zuordnung der Funktionsbereiche in Alt- und Neubauflächen und Darstellung von Synergien der Raumnutzung. Aufzeigen von Wegebeziehungen und Funktionszusammenhängen. Ansätze für die Erreichung überschaubarer Strukturen und guter Orientierung sowie der Berücksichtigung der sich aus dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ ergebenden besonderen Anforderungen an die architektonische Formsprache. - Städtebauliche Einordnung: Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds und die Eingliederung zwischen dem von DDR-Architektur geprägten Stadtteil Grünau und dem historischen Ortsteil von Schönau. - Umgang mit dem Bestand / Architektonisches Konzept / Denkmalschutz: Berücksichtigung der Gestaltung über dem ehemaligen Haupteingang sowie allgemeine Darstellung der Vorgehensweise bei der Einbindung von Denkmalschutz-Belangen in die Planung. - Ökologisches Konzept: Skizzierung eines ökologischen Konzeptes sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise als auch für den Betrieb (Folgekosten). Beginnend beim Erhalt von Bausubstanz, dem Einsatz und der Möglichkeit der Wiederverwendung von Baustoffen, regenerativer Energien bis zum geplanten Energieverbrauchs. Die beschlossenen Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand (Beschlussvorlage VI-A-07961-DS-10) sind zu berücksichtigen. - Realisierbarkeit hinsichtlich bauordnungsrechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien. Zur Beantwortung der vorstehend genannten Teilaspekte soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptidee einreichen. Die Form der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen, Schaubilder, oder Piktogramme ist dem Planungsbüro überlassen. Es ist möglich, ein einfaches Massenmodell zur Darstellung der Gebäudevolumina für den Erweiterungsbau zu bauen, und dieses in die grafische Darstellung der Entwurfskonzeption zu übertragen. Die Auflösung der Fotos muss mindestens 300 dpi betragen. Die Darstellungen von mehreren Varianten wird nicht gewertet. Der Auftraggeberin fordert jedoch mindestens die Abgabe der nachfolgend angeführten Unterlagen im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nichteinreichen einzelner nachfolgend genannter Abgabeleistungen zum Punktabzug führt. Geforderte Abgabeleistungen: - Präsentationsplan Konzeptidee: Präsentationsplan DIN A0, Hochformat, farbige Darstellung möglich; Bei Erfordernis sind Textpassagen auf den Planunterlagen zugelassen; Verbale Erläuterungen, max. 2 DIN A4-Seiten, Arial 10 ; - Lageplan 1:500, genordet: Darstellung der Grenzen des Schulgrundstücks; Baukörper in Dachaufsicht mit Angabe von Geschosszahl, Dachform, Dachöffnungen, Dachaufbauten; Darstellung von Eingängen, Zufahrten, Wegebeziehungen; - Grundrisse/Schnitte/Ansichten M 1:200 o Darstellung aller relevanten Grundrisse, Schnitte und Ansichten in verständlicher Detailliertheit; Erläuternde Detailskizzen möglich, jedoch nicht gefordert; Flucht- und Rettungswege sind nachvollziehbar zu kennzeichnen; Kenntlichmachung der barrierefreien Erschließung/Verbindung in allen Ebenen; - Perspektivskizzen o Mindestens eine charakteristische Perspektivskizze bzw. 3D-Modell oder Modellfoto für das Verständnis des Gesamtkonzeptes; - Soll-Ist-Vergleich Raumprogramm o Die Umsetzung des Raumprogramms ist zu prüfen durch einen Soll-Ist-Vergleich der Räume (Anzahl und Größe) vom Bestandsgebäude und Erweiterung gemäß Anlage der Aufgabenstellung (Anlage A). Etwaige Doppelnutzungen sind zu kennzeichnen; Lageplan und Bestandsgrundrisse im dwg-Format werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Abgabe: Die Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ sind mit Abgabe der Erstangebote entsprechend der Vorgaben dieser Unterlage einzureichen. Die Pläne sind in anonymisierter Form einzureichen. Mit Abgabe der Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ stimmen die Bieter der Veröffentlichung der Unterlagen zum Zuschlagskriterium „Konzeptidee“ zu. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Erarbeitung der Konzeptidee erarbeiteten planerischen Grundlagen im Falle einer Beauftragung nicht zwingend umzusetzen sind. Aufwandsentschädigung gemäß Vergabeunterlage. Wertung des Zuschlagskriteriums: Die Wichtung der einzelnen Teilaspekte des Zuschlagskriteriums „Konzeptidee“ ist wie folgt festgelegt: - Umsetzung des Raumprogramms / Auseinandersetzen mit dem pädagogischen Konzept: 30,00 % ; - Städtebauliche Einordnung: 20,00 % ; - Umgang mit dem Bestand / Architektonisches Konzept / Denkmalschutz: 20,00 % ; - Ökologisches Konzept: 20,00 %; - Realisierbarkeit: 10,00 % . Die Bewertung der zuvor genannten Teilaspekte erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe entsprechend der Vergabeunterlage.

  • Qualität 20 %

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kosten 20 %

    Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18

  • Qualität 10 %

    Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; - Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; - Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen; - Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Los 2 · Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI
  • Qualität 25 %

    Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase; - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 3 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 2 (Tragwerksplanung): Insbesondere wird der Umgang / Planansatz mit der Bausubstanz der Plattenbautypenreihe, die Bewertung der Baukonstruktionen aus der Errichtungszeit und die vorgeschlagenen notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen mit der Prüfung des Einsatzes von innovativen effizienten Konstruktionsansätzen bei gleichzeitiger Erfüllung der einzuhaltenden Randbedingungen (z.B. Bauphysik) aus der Analyse des Bestandes bewertet. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kosten 25 %

    Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18

Los 3 · Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI
  • Qualität 25 %

    Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 3 und 4 (Technische Gebäudeausrüstung): Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Welches ökologische Energiekonzept sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise der technischen Anlagen, als auch für den Betrieb (Folgekosten) kann empfohlen werden?; - Bestehen Erfahrungen zu alternativen Konzepten, die bei dem Projekt der Auftraggeberin angewandt werden könnten?; - Welche Erfahrungen bestehen zur Verwendung regenerativer Energien?; - Welche energetischen Abhängigkeiten / Synergieeffekte / Optionen u. A. bestehen in den Anlagengruppen untereinander? Es sind die vom Bieter vorgesehenen Aktivitäten zum Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess an einem vergleichbaren Beispielprojekt mit Aussage zu folgenden Aspekten zu erläutern: - Schnittstellen zu Planungs- und Baubeteiligten; - Erläuterung, welche sachverständigen Abnahme erfolgen müssen; - Einbeziehung Auftraggeberin und Nutzer in Abnahme / Einweisung; - Einbeziehung Sachverständige für Prüfung /Abnahmen; Aussage zur Vorbereitung Vorleistungen und Zusammentragen notwendiger Unterlagen für Sachverständigen-Abnahmen (Welche Vorleistungen sind notwendig? Welche Unterlagen sind notwendig?); - Mitwirkung bei der Gesamtinbetriebnahme, insbesondere für Einregulierungsprozesse der RLT-Anlage im Zusammenspiel mit der Gebäudeautomation; - Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kosten 25 %

    Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. - Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18 .

Los 4 · Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 und 5) i.V. Anlage 15 HOAI
  • Qualität 25 %

    Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase; - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Arbeitsaufgabe Los 3 und 4 (Technische Gebäudeausrüstung) Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Welches ökologische Energiekonzept sowohl für eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise der technischen Anlagen, als auch für den Betrieb (Folgekosten) kann empfohlen werden?; - Bestehen Erfahrungen zu alternativen Konzepten, die bei dem Projekt der Auftraggeberin angewandt werden könnten?; - Welche Erfahrungen bestehen zur Verwendung regenerativer Energien?; - Welche energetischen Abhängigkeiten / Synergieeffekte / Optionen u. A. bestehen in den Anlagengruppen untereinander? Es sind die vom Bieter vorgesehenen Aktivitäten zum Abnahme- und Inbetriebnahmeprozess an einem vergleichbaren Beispielprojekt mit Aussage zu folgenden Aspekten zu erläutern: - Schnittstellen zu Planungs- und Baubeteiligten; - Erläuterung, welche sachverständigen Abnahme erfolgen müssen; - Einbeziehung Auftraggeberin und Nutzer in Abnahme / Einweisung; - Einbeziehung Sachverständige für Prüfung /Abnahmen; - Aussage zur Vorbereitung Vorleistungen und Zusammentragen notwendiger Unterlagen für Sachverständigen-Abnahmen (Welche Vorleistungen sind notwendig? Welche Unterlagen sind notwendig?); - Mitwirkung bei der Gesamtinbetriebnahme, insbesondere für Einregulierungsprozesse der RLT-Anlage im Zusammenspiel mit der Gebäudeautomation, - Prüfung der Brandfallsteuermatrix. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kosten 25 %

    Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18

Los 5 · Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11
  • Qualität 25 %

    Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Die Auftraggeberin wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben der Auftraggeberin, das Bauvorhaben bis 05/2030 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der: Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; Darstellung einer Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb; Darstellung der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase, - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort, - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit maximal 12,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,0 (entspricht der Gewichtung von 10,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung mit dem Faktor 2,5 (entspricht einer Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Die Auftraggeberin wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Die Auftraggeberin möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere der Auftraggeberin, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird die Auftraggeberin über Kostenveränderungen informiert? - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber der Auftraggeberin? - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten der Auftraggeberin angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium im Los 1 mit bis zu 24,00 Punkten mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. In den Losen 2 bis 5 geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50%): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Qualität 25 %

    Kriterium 3 in den Losen 2 bis 5 - Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: Der Bieter soll auf Grundlage der voran gegangenen Projektbeschreibung und unter Bezug auf ein oder mehrere ausgewählte Referenzprojekte aus der 1. Verfahrensstufe seine Vorgehensweise bei der Bewältigung komplexer Aufgaben bzw. explizit bei auftretenden Problemen während der Planungs- und Bauphase erläutern. Es ist zu erläutern, warum die im Zuge der Referenzprojekte gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll dabei insbesondere Bezug auf folgende Problemstellung nehmen: Aufgabenstellung Los 5 (Freianlagenplanung). Bewertet wird die Auseinandersetzung der Bieter mit der konkreten Aufgabenstellung. Folgende Fragen sollen unter Betrachtung der Aufgabenstellung der Auftraggeberin und anhand der Erfahrungen der Bieter aus eigenen Projekten beantwortet werden: - Sämtliche Anlieferungsvorgänge sind auf dem Grundstück nachzuweisen (Schleppkurvennachweis für das maßgebende Fahrzeug). Hierzu gehören die Fahrzeuge für die Speisenversorgung einschl. Fettabscheider, aber auch für die zahlreichen Fahrdienste. Der öffentliche Verkehrsraum steht grundsätzlich nicht dafür zur Verfügung. Stellen Sie skizzenhaft dar wie eine Anlieferung auf dem vorgesehenen Grundstück vorgesehen werden könnte. Welche Vorschläge gibt es für eine kiss-and-go Zone im Zugangsbereich des Schulhofes?; - Welche Lösungen könnte es bezüglich der Regenwasserableitung im Schulhofgelände unter Prämisse der Regenwassernutzung für Bewässerungszwecke geben? Gewünscht ist eine maximale Entsieglung der Flächen bei gleichzeitiger hoher Nutzungsattraktivität der angebotenen Flächen wie auch die Langlebigkeit und einfache Pflege der eingebauten Oberflächen unter Berücksichtigung des Denkmalwertes. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. In die Wertung geht das Kriterium in den Losen 2 bis 5 mit bis zu 30,0 Punkten mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kosten 25 %

    Kriterium 4 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens der Auftraggeberin. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Alle Angaben in Netto [Euro]: KG 200: 280.747,90; KG 300: 10.106.865,55; KG 400: 3.930.453,78; KG 500: 1.230.588,24; KG 600: 609.243,70; Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung der Stadt Leipzig. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 19,6 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz. Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist für die Lose 1 und 2 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird wie folgt vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden. Los 1: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 303.867,18 Euro netto; Los 2: 5,00 % der KG 300 (Modernisierung Bestandsgebäude) der Kostenschätzung der Stadt Leipzig, also 167.126,95 Euro netto; Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Erweiterung und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 4 und 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Die Auftraggeberin geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III; Anrechenbare Kosten, KG 300 (EUR netto, gesamt): 10.106.865,55; Anrechenbare Kosten, KG 400 (EUR netto, gesamt): 3.930.453,78; Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (EUR netto), Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben: 303.867,18

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Fristen für die Überprüfung: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn: 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Telefon +49 341 977 3800, E-Mail post@lds.sachsen.de, Internet http://www.lds.sachsen.de

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 6.561 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 142.363 €
Median 397.945 €
Oberes Quartil 1.054.849 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 21.06.2024, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer L-65.3-2024-FÖSG
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Leipzig, Sachsen
Veröffentlicht 17.05.2024
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 5 (max. 5 bewerbbar)
Erfüllungsort Leipzig
Laufzeit 03.12.2024 – 31.05.2030
Bindefrist (?) 6 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 260.230 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 104.755 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Leipzig, Amt für Schule. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stadt Leipzig, Amt für Schule · Leipzig

vergabe.steg@steg.de
0049351255180