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Kleine Schleuse Kiel - Bauüberwachung AU1
Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal · Kiel · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Ausgeschrieben wird die örtliche Bauüberwachung, das Vertrags-, Nachtrags- und Planmanagement, Vermessungsleistunegn sowie ein Dokumentenmanagementsystem der vorbereitenden Maßnahmen des Ersatzneubaus der Kleinen Schlesue Kiel. Für die Baumaßnahme werden vorbereitende Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) und Verkehrsflächen benötigt. Daher wird eine Umschlagstelle in Kiel-Wik und eine Baustelleneinrichtungsfläche auf der Mittelinsel und der südlichen Schleuseninsel hergestellt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Bauüberwachungsleistungen für den Ersatzneubau der Kleinen Schleuse Kiel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000,00 € für Personen- und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestensdas Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
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Eignungsanforderung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den Tätigkeitsbereich Bauüberwachung Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Umsatz öBÜ > 630.000 €/a 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 530.000 €/a 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 430.000 €/a 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Umsatz öBÜ > 330.000 €/a 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Umsatz öBÜ > 230.000 €/a 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Umsatz öBÜ < 230.000 €/a Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Vermessung vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzen für Vermessungsleistungen einzureichen. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt. Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 5.000.000 € netto. 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen> 4.000.000 € netto 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 3.000.000 € netto 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 2.000.000 € netto 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen > 1.000.000 € netto 0 Punkte, Kriterium nicht erfüllt Referenz(en) der letzten drei Jahre für Vermessungsleistungen - für Baumaßnahmen mit einem Volumen < 1.000.000 € netto Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 5 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Bauüberwachung vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen für vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung einzureichen. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt. Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau -Baukostenvolumen > 15.000.000 € netto. 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 12.000.000 € netto 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 10.000.000 € netto 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl. Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 5.000.000 € netto 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl. Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen > 3.000.000 € netto 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für örtl Bauüberwachung im Tätigkeitsbereich Ingenieurbau - Baukostenvolumen < 3.000.000 € netto Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 5 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung im Bereich Vertrags- und Nachtragsmanagements vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzen für vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung einzureichen. Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen für sich bewertet und aufaddiert. Aus der Summe wird der Mittelwert (mit kaufmännisch gerundeten 2 Nachkommastellen) gebildet. Nicht wertbare Referenzen werden mit 0 Punkten bei der Bewertung berücksichtigt. Bewertungsmaßstab: 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 15.000.000 € netto. Mindestens eine Referenz wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt 4 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 12.000.000 € netto. Mindestens zwei Referenzen wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt 3 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 10.000.000 € netto. Mindestens eine Referenz wurden für einen öffentlichen Auftraggeber abgewickelt 2 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 5.000.000 € netto. 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderung) noch erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen > 3.000.000 € netto. 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt: Referenz(en) der letzten fünf Jahre für das Vertrags- und Nachtragsmanagements im Tätigkeitsbereich Inmgenieurbau -Baukostenvolumen < 3.000.000 € netto. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich /wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 5 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenen Leistung im Bereich Dokumentenmanagement vergleichbar sind. Nachweis der mehrjährigen (größer gleich 2 Jahre) Ausführung von Leistungen zur strukturierten Verwaltung von Dokumenten, Plänen etc.(Dokumentenmanagement). Der Nachweis der Mehrjährigkeit kann ersatzweise auch über meherere Referenzen der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden. Dieses Eignungskriterium unterliegt keiner Wichtung und ist eine Mindestanforderung zum erreichen der 2. Phase des Verfahrens..
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntamchung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtw erden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 01.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 370 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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