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1713-NF-Berufsbekleidung
BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 10.07.2026, 12:00 Uhr (noch 12 Tage)
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Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 750 Personen) sowie eine geringere Anzahl an Personen aus anderen Bereichen mit täglichem, direktem Kundenkontakt für den Eigenbedarf in Höhe von bis zu 704.272,18 Euro (netto) und einer Obergrenze von 1.056.408,27 Euro im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der professionellen und einheitlichen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen, ebenso der Motivation der Mitarbeitenden und ihrer Identifikation mit dem Unternehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist bis 10.07.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Berufsbekleidung.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 704.272,15 Euro netto, mit einer möglichen Obergrenze von 1.056.408,27 Euro netto.
- Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren (competition, open).
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Berufsbekleidung im Rahmen eines Rahmenvertrags mit einem geschätzten Auftragswert von 704.272,15 Euro netto.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Alle Eignungskriterien sind unter folgendem Direktlink abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19db410d63e-2efdd6d3893e27fc
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 10.07.2026 Verlängerung der Angebotsfrist bis 10.07.2026 · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 130 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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