Frist abgelaufen Fahrzeuge & Fuhrpark Bürgschaft erforderlich
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EU-Sektorenrichtlinie 4 Lose
Geändert: Zwischen den Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung gab es Übertragungsfehler. Die Vergabeunterlagen waren zu jedem Zeitpunkt korrekt und si…

Elektrobusbeschaffung in vier Fachlosen

Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH · Hagenow · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen

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Beschreibung

Lieferung (Kauf) von bis zu 100 Elektrobussen in vier Fachlosen sowie optionaler Wartungs- und Reparaturvertrag

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📄 Unterlagen

    Zwischen den Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung gab es Übertragungsfehler. Die Vergabeunterlagen waren zu jedem Zeitpunkt korrekt und sind unverändert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung von insgesamt 32 Elektrobusse (14 verbindlich, 18 optional) aufgeteilt in vier Lose.
  • Optionale Lieferungen können zwischen 2026 und 2029 abgerufen werden, mit Mindestabruf pro Optionsausübung.
  • Liefertermine für die verbindliche Lieferung sind der 14.11.2025 und der 10.11.2026.
  • Bieter müssen ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, insbesondere im Bereich der Elektromobilität.
  • Die genauen Spezifikationen und weitere Abweichungen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Elektrobusse in vier Fachlosen mit verbindlichen und optionalen Liefermengen sowie gestaffelten Lieferterminen bis 2029.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Ermittlung der Vergleichskosten und Kostenpunkte (Kriterium 1) 100 %
    Kosten

    Die Kosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1.1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge 1.1.1 der verbindlichen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der verbindlichen Lieferung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt verbindlich zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.1.2 der optionalen Lieferungen, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Elektrobusses (netto) der optionalen Beauftragung multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt optional zu liefernden Busse je Los (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.2. der Kosten des Energieverbrauchs, ermittelt nach folgender Berechnung: 18,44 Cent/kWh x 600.000 km x Energieverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.3. der Lebenszykluskosten für Ersatzteile, welche außerhalb der Garantiezeit beschafft und eingebaut werden müssen, ermittelt als Gesamtkosten für einen Lebenszyklus von zwölf Jahren nach folgender Berechnung: je Lebenszyklus anfallende Menge in Stück x Einzelpreis in EUR [Angebotspreise im Angebot] + (Arbeitszeit in Minuten / 60 min) x Stundenpreis in einer Werkstatt der Auftraggeberin von 60 EUR/h x (Lebenszyklus von zwölf Jahren abzüglich der ggf. bestehenden Gewährleistungsdauer für das jeweilige Ersatzteil in Jahren) x Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Ersatzteils in % x Gesamtanzahl an Fahrzeugen der verbindlich und optional zu liefernden Busse (vgl. dazu Ziff. 2.3 der Bewerbungsbedingungen) 1.4. Nur Los 2: ggf. der Kosten für die verspätete Lieferung von Fahrzeugen, ermittelt auf Grundlage der im Angebot angegebenen Liefertermine nach folgender Berechnung: Überschreitung des Liefertermins für die jeweilige Charge [vgl. Ziff. 2.4.2] durch den vom Bieter angegebenen frühestmöglichen Liefertermin in ganzen Monaten x jeweilige Anzahl an je Charge zu liefernden Bussen [vgl. Ziff. 2.4.2 der Bewerbungsbedingungen] x Mietkosten eines Busses von 2.000 EUR/Monat durch den Auftraggeber für die Ausfallzeit Die Umrechnung der Kosten in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Angebot liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.

  • Ermittlung der Punkte für die Qualität der Fahrzeuge (Kriterium 2) 100 %
    Qualität

    Jedes Angebot erhält für das Kriterium Qualität der Fahrzeuge zunächst einen Auf-schlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge. Zur Ermittlung der Qualität des Angebots werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Garantierte Reichweite über Mindestreichweite (230 km) nach Ziff. 8 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 30 Punkte. Angebote, mit einer Reichweite von 50 km oder mehr über der Mindestreichweite erhalten die volle Punktzahl. Angebote, die nur die Mindestreichweite garantieren, erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei einer garantierten Reichweite von 270 km erhält das Angebot 24 Punkte. - Sitzplatzkapazität über Mindestvorgabe (Lose 1 bis 3) bzw. Bewertung der Größe und Gestaltung der Sondernutzungsfläche (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Sitzplatzkapazität über der Mindestvorgabe (Los 1: 38 Sitzplätze; Los 2: 55 Sitzplätze, Los 3: 45 Sitzplätze) er-hält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitzplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 6 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 3 Punkte, bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als gut erhält das Angebot 4,5 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 6 sehr gut 4,5 gut 3 befriedigend 1,5 ausreichend 0 mangelhaft - Stehplatzkapazität (Lose 1 bis 3) bzw. Sitz- und Stehplatzkapazität (Los 4), max. 6 Punkte. o Lose 1 bis 3: Das Angebot mit der höchsten Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Stehplatzkapazität erhält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. o Los 4: Das Angebot mit der höchsten Sitz- und Stehplatzkapazität erhält die volle Punktzahl. Das Angebot mit der niedrigsten Sitz- und Stehplatzkapazität er-hält 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Fahrgastfreundlichkeit und Fahrkomfort, max. 8 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 8 Punkte werden erzielt bei einer Be-wertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 4 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 8 sehr gut 6 gut 4 befriedigend 2 ausreichend 0 mangelhaft - Werkstattkonzept, max. 20 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 20 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 10 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 20 sehr gut 15 gut 10 befriedigend 5 ausreichend 0 mangelhaft - Erfüllung Soll-Positionen im Lastenheft, max. 30 Punkte. Für die Erfüllung der Soll-Positionen im Lastenheft werden Punkte entsprechend der einzelnen Festlegungen im Lastenheft vergeben, jedoch 0 Punkte, wenn nicht mindestens 15 Punkte im Lastenheft erreicht werden. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durch-schnitt der Bewertungen maßgeblich.

  • Vertragsbedingungen (Kriterium 3) 100 %
    Qualität

    Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 100 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Ergebnis sind die Punkte für die Vertragsbedingungen. Hinsichtlich der Vertragsbedingungen werden folgende Unterkriterien berücksichtigt und wie folgt bewertet: - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in Monaten nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 144 Monaten erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 72 Monaten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem in km nach Nr. 5 der Tabelle in Ziff. 10.1 Abs. 1 der Besonderen Vertragsbedingungen, max. 20 Punkte. Angebote ab einer Gewährleistungsfrist für das Energiespeichersystem von 800.000 km erhalten die volle Punktzahl. Angebote mit einer Gewährleistungsfrist von bis zu 400.000 km erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. - Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen im Übrigen (in den Losen 1, 3 und 4 einschließlich der Bewertung der ggf. verhandelten Liefertermine; in Los 2 erfolgt die Bewertung der Liefertermine im Kostenkriterium gemäß Ziff. 12.1), max. 60 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand nachstehender Bewertungsstufen. 60 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 30 Punkte. Punkte Bewertung des Expertiseteams 60 sehr gut 45 gut 30 befriedigend 15 ausreichend 0 mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft die Kriterien 1 bis 3!): Für die Gesamtwertung werden die Kostenpunkte, die Punkte für die Qualität der Fahrzeuge und die Punkte für die Vertragsbedingungen addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleich-stand erhält das Angebot mit der niedrigsten Qualitätspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    4 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Sonstige Gründe

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 303.623 €
Median 474.365 €
Oberes Quartil 607.961 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Stammdaten
Angebotsfrist 10.02.2025, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer VLP 001-2025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Mittel
Standort Hagenow, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 10.01.2025
CPV-Code 34144910
Transportmittel (Was ist das?)
Lose 4 (max. 4 bewerbbar)
Erfüllungsort Hagenow
Laufzeit 12 Jahre
Bindefrist (?) 98 Tage
Frist für Rückfragen 29.01.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 155.651 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.239 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern
Preis-Kalkulator freischalten →

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 02.06.2026

Daten korrigieren →