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Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte im KV-Bezirk Schleswig-Holstein und in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland mit Kontrastmitteln (Fachlos K)
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Belieferung des KV-Bezirks Schleswig-Holstein mit folgenden Kontrastmitteln: Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: Intravenös. NSF Risiko: niedriges NSF Risiko Anwendungsgebiete: - Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, - MRT anderer Organe - Angiographie Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02) und/oder Gadobutrol (V08CA09). Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml) — Belieferung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland mit folgenden Kontrastmitteln: Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel für MRT Anwendung: Intravenös. NSF Risiko: niedriges NSF Risiko Anwendungsgebiete: - Kraniale und spinale magnetische Resonanztomographie, - MRT anderer Organe - Angiographie Wirkstoffe/-kombinationen (ATC): Gadotersäure (V08CA02) und/oder Gadobutrol (V08CA09) Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform Konzentration: 1,0 mmol/ml oder 0,5 mmol/ml Packungsgröße: Mindestanforderung: (7,5 ml oder 10 ml) und (15 ml und/ oder 20 ml) und (30 ml oder 50 ml oder 60 ml) und (65 ml oder 100 ml)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
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Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für die Belieferung mit Kontrastmitteln für MRT-Anwendungen in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland.
- Gefordert sind paramagnetische extrazelluläre makrozyklische Kontrastmittel mit niedrigem NSF-Risiko.
- Spezifische Anforderungen an Wirkstoffe (Gadotersäure, Gadobutrol), Darreichungsformen und Packungsgrößen sind zu erfüllen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
Die Ausschreibung betrifft die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten mit spezifischen Kontrastmitteln für MRT-Anwendungen in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es findet die VgV Anwendung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 05.03.2025 Zuvor zurückgehaltene Informationen jetzt verfügbar · in TED EU + oev
- Frist 20.02.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende
Auftragnehmer b.e.imaging GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 815 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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