Mehr Details
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“
Landratsamt Donau-Ries · Donauwörth · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG. Die vertragsgegenständliche Leistung beinhaltet die Erbringung der Verkehrsleistung in Form von On-Demand-Verkehren. Der On-Demand-Verkehr ergänzt die Leistungen der Regionalbuslinien im Landkreis Donau-Ries. Da es sich bei dem On-Demand-Verkehr um einen Flächenverkehr handelt, erfolgt die Festlegung der Routen auf Basis der Nachfrage. Die Disposition der Fahrt erfolgt über das durch den Auftraggeber gestellte Hintergrundsystem. Die Fahrtaufträge werden entweder von den Fahrgästen selbst via App gebucht oder von der Anrufzentrale des Auftraggebers in das Hintergrundsystem eingegeben. Die Erbringung der Verkehrsleistung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
terminliche Gründe
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Gebieten Wemding/Monheim und Lech.
- Das Angebot ist in zwei Lose aufgeteilt, die jeweils ein spezifisches Gebiet abdecken.
- Die Verkehrsleistung muss nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht werden.
- Der Auftraggeber ist das Landratsamt Donau-Ries.
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehr) in zwei definierten Gebieten des Landkreises Donau-Ries.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Verkehr & Logistik-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordruck Anlage A G der Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.): Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: 1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, 1.2. dass zwar zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. 1.3. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. 3. dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/ mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bitte ignorieren Sie die nicht komplett einschlägige Überschrift „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Gem. Vordrucke in den Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.): Der Bieter hat: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge wie folgt zu erklären: Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Muster, Vordruck)] beizufügen. Es ist mittels Anführung von einer oder zwei Referenz(en) zu erklären, dass innerhalb der letzten 36 Monaten bereits Personenverkehrsdienste im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes als Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG, Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG bzw. vergleichbarer Genehmigung bei Verkehren, die vor Einführung des § 44 PBefG genehmigt wurden, z. B. als Linienverkehr nach § 42 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG oder als Gelegenheitsverkehr nach § 49 Abs. 4 PBefG in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten mit mindestens zwei Fahrzeugen und mindestens 100.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer erbracht wurden. Die Angaben aus zwei Referenzen können addiert werden, so dass die oben genannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Es ist auch die Angabe einer einzigen Referenz ausreichend, wenn diese die Mindestanforderungen erfüllt. Alternativ ist zu erklären, dass entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr gegeben sind. Auch in diesem Fall gelten die o.g. Mindestanforderungen. 2. anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer 5.1.9 (jeweils unter Beschreibung ausgeführt) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Bitte ignorieren Sie die nicht einschlägige Überschrift "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". In diesem Abschnitt geht es allgemein um die "Eignung" und unter anderem um die "Eignung zur Berufsausübung". Gemäß § 42 VgV überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Es sind daher Erklärungen abzugeben. Mit dem Angebot ist eine Erklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehr gemäß § 44 PBefG keine in dem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere ist zu erklären, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009 – dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters/des Mitglieds Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmer die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht. Außerdem ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Gem. Anlage A G (Eigenerklärung zur Eignung) der Vergabeunterlagen, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.) - Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer, Eintragung Berufsregister Soweit erforderlich: Abgabe Erklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszugs entsprechend den in Anlage D (Handelsregisterauszug) wie folgt vorzulegen: • Auszug darf gerechnet zum Tag der Submission nicht älter als 3 Monate sein. • Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche . • Bei Bietergemeinschaften von allen Bietern. • Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 20.07.2026 terminliche Gründe · in TED EU + oev
- Frist 13.07.2026 terminliche Gründe · in TED EU + oev aktuell
- Frist 06.07.2026 Original-Veröffentlichung
-
Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 226 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →