Verfahren aktualisiert 04.08.2026 Änderung der Anlage 4.1: LRZS-DD Kurier am Donnerstag: Änderung der Reihenfolge Details
Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Kurierfahrten für das Landesamt für Steuern und Finanzen

Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS) · Chemnitz · Sachsen · Landesbehörde

Angebote bis 10.08.2026, 23:59 Uhr (heute!)

Beschreibung

Arbeitstägliche Kurierfahrten, sowie Sonderfahrten nach Bedarf zwischen den Dienststellen des Landesamts für Steuern und Finanzen, des Landesrechenzentrums Steuern und der Finanzämter des Freistaates Sachsen

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📄 Unterlagen

    Änderung der Anlage 4.1: LRZS-DD Kurier am Donnerstag: Änderung der Reihenfolge

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind regelmäßige und bedarfsweise Kurierfahrten für das Landesamt für Steuern und Finanzen.
  • Die Fahrten erfolgen zwischen Dienststellen des Landesamts, des Landesrechenzentrums und Finanzämtern in Sachsen.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
  • Der Erfüllungsort ist Chemnitz.

Gesucht werden tägliche und bedarfsweise Sonderkurierfahrten zwischen verschiedenen Dienststellen des Landesamts für Steuern und Finanzen sowie Finanzämtern in Sachsen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis 100 %

    Monatspauschale für regelmäßig durchzuführende Fahrten und Anfahrts- + Kilometerpauschale für Sonderfahrten

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 119.784 €
Median 183.372 €
Oberes Quartil 459.592 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 10.08.2026, 23:59 Uhr (heute!)
Vergabenummer 114-H 4800/49/1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Chemnitz, Sachsen
Veröffentlicht 03.07.2026
CPV-Code 64120000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Chemnitz
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2031
Bindefrist (?) 51 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.253 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.184 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS) · Chemnitz

ZeBS@lsf.smf.sachsen.de
+49 351827-0