Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt
Beschreibung
A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist jeweils der 01.05.2027. Betriebsende ist voraussichtlich am 30.04.2030. B) Vergabe als Gesamtleistung(en): Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Werden gem. § 8a II S. 3 PBefG mit den beabsichtigten ÖDA-Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind als „Ergänzende Dokumente zur Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG“ zur beabsichtigten ÖDA-Vergabe bezüglich der Regiobuslinie unter folgendem Link einsehbar: https://www.kreis-fds.de/aktuelles/ausschreibungen Das entsprechende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG, die ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge sind und nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre. Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schüle
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Regiobusleistungen im Landkreis Freudenstadt als Gesamtleistung.
- Betriebsaufnahme am 01.05.2027, voraussichtliches Ende am 30.04.2030.
- Erforderlich ist die Stellung eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 8a II S. 2 PBefG innerhalb einer 3-Monats-Frist.
- Verbindliche Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind zu erfüllen und unter https://www.kreis-fds.de/aktuelles/ausschreibungen einsehbar.
- Eine Entbindung von der Betriebspflicht ist nur für die Gesamtleistung und nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf möglich.
Der Landkreis Freudenstadt beabsichtigt die Vergabe von Regiobusleistungen als Gesamtleistung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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