Für Vergabestellen

Was kostet so etwas üblicherweise?

Der geschätzte Auftragswert entscheidet über das ganze Verfahren. Ermittelt wird er nach § 3 VgV, dokumentiert und begründet nach § 8 VgV im Vergabevermerk (unterhalb der Schwellenwerte über § 1 Abs. 2 UVgO i. V. m. § 3 VgV). Hier sehen Sie, zu welchen Werten vergleichbare Leistungen tatsächlich vergeben wurden.

Zu wenige Vergleichswerte

Für „Aktenvernichtung" liegen 59 Verfahren vor, davon 0 mit veröffentlichtem Auftragswert. Kennzahlen zeigen wir erst ab 15 Werten — eine Spanne aus wenigen Fällen führt bei einer Schätzung, die über das Verfahren entscheidet, in die Irre.

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← Zum Benchmark Ergänzend: der Vorab-Check zeigt, wie vergleichbare Verfahren ausgegangen sind, und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.