Für Vergabestellen
Hält Ihre Ausschreibung dem Markt stand?
Der letzte Blick vor dem Absenden. Danach ist jede Erkenntnis nur noch Dokumentation — vorher können Sie den Zuschnitt noch ändern.
Verglichen mit 60 Verfahren zu „Aktenvernichtung"
Woher diese Zahlen stammen: ausschließlich aus Vergabeergebnissen oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweit bekanntgemachte Verfahren). Zuschläge unterhalb der Schwellen — UVgO und VOB/A Abschnitt 1 — werden in Deutschland nicht zentral veröffentlicht und sind hier deshalb nicht enthalten. Für eine Unterschwellenvergabe sind die Werte eine Einordnung des Marktes, kein Vergleich gleichartiger Verfahren.
Wie gingen die Verfahren aus?
51 LoseNicht vergeben heißt: aufgehoben, kein wertbares Angebot oder eingestellt. Bundesweit lag dieser Anteil über alle Leistungen bei 11 % (letzte zwei Jahre, Stand 09/2026).
Für den Vergabevermerk
Hält die Marktbeobachtung fest, die Sie vor dem Absenden angestellt haben. Welche Konsequenz Sie daraus ziehen, bleibt bewusst offen — das ist Ihre Entscheidung, nicht die der Auswertung.
Alle Angaben beschreiben veröffentlichte Verfahren der Vergangenheit. Sie sind keine Vorhersage über den Ausgang Ihres Verfahrens und keine Rechtsberatung. Ob ein Vergleichsfall wirklich vergleichbar ist, entscheiden Sie — Grundlage sind Stichwort, Wertklasse, Region und Verfahrensart. Diese Auswertung wird ohne KI erstellt: die Zahlen stammen unverändert aus veröffentlichten Bekanntmachungen.
← Zum Benchmark Schätzwert → Dort sehen Sie, wie vergleichbare Verfahren gewichtet und welche Eignungsnachweise sie gefordert haben. Und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.