Für Vergabestellen

Hält Ihre Ausschreibung dem Markt stand?

Der letzte Blick vor dem Absenden. Danach ist jede Erkenntnis nur noch Dokumentation — vorher können Sie den Zuschnitt noch ändern.

Verglichen mit 1.371 Verfahren zu „Fassadensanierung"

Woher diese Zahlen stammen: ausschließlich aus Vergabeergebnissen oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweit bekanntgemachte Verfahren). Zuschläge unterhalb der Schwellen — UVgO und VOB/A Abschnitt 1 — werden in Deutschland nicht zentral veröffentlicht und sind hier deshalb nicht enthalten. Für eine Unterschwellenvergabe sind die Werte eine Einordnung des Marktes, kein Vergleich gleichartiger Verfahren.

Wie viele Angebote kamen?

51 Verfahren mit Angabe

Diese Leistung fand in der Regel mehrere Bieter.

  • nur 1 Angebot 4 %
  • 2 Angebote 12 %
  • 3 bis 5 24 %
  • 6 bis 10 35 %
  • mehr als 10 25 %

Kam der Mittelstand zum Zug?

30 Verfahren mit Angabe

Die Losaufteilung nach § 97a GWB dient der Förderung mittelständischer Interessen. Wie hoch der Mittelstandsanteil bei vergleichbaren Leistungen tatsächlich ausfiel:

Angebote von KMU übrige Angebote

Grundlage sind 283 Angebote aus 30 Verfahren, bei denen die Vergabestelle die Zahl der KMU-Angebote gesondert veröffentlicht hat. Als KMU gelten Unternehmen nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG). Ein niedriger Anteil ist kein Mangel und ein hoher kein Erfolg — beides hängt maßgeblich von der Struktur der jeweiligen Branche ab.

Was fordern vergleichbare Stellen?

Vier Festlegungen, die Sie beim Entwurf treffen — und für die es außerhalb des Hausgebrauchs kaum Orientierung gibt. Jede unterliegt der Verhältnismäßigkeit: Was über das hinausgeht, was der Auftrag erfordert, schließt Bieter ohne Grund aus.

  • Bindefrist 51 Tage mittlere 50 %: 39–60 Tage · 81 Verfahren
  • Vorlauf für Bieterfragen 9 Tage zwischen Frage- und Angebotsfrist · 33 Verfahren
  • Sicherheitsleistung 75 % forderten eine · 131 Verfahren
  • Nebenangebote 43 % ließen sie zu · 137 Verfahren

Die Fallzahlen unterscheiden sich je Kennzahl, weil nicht jede Bekanntmachung alle vier Angaben enthält. Angaben ohne Wert bleiben unberücksichtigt — sie werden nicht als „nicht gefordert" gewertet. Ob eine Anforderung im konkreten Fall angemessen ist, entscheiden Sie; diese Übersicht beschreibt nur, was veröffentlicht wurde, und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie gingen die Verfahren aus?

115 Lose
105 Lose vergeben 10 ohne Zuschlag

Nicht vergeben heißt: aufgehoben, kein wertbares Angebot oder eingestellt. Bundesweit lag dieser Anteil über alle Leistungen bei 11 % (letzte zwei Jahre, Stand 09/2026).

Was mussten andere nachträglich korrigieren?

4 % der Verfahren berichtigt

Jede Berichtigung kostet Frist und Erklärungsaufwand. Diese Punkte gingen vergleichbaren Stellen am häufigsten durch — als Checkliste vor dem Absenden.

  • Eignungskriterien 0 % (7)
  • Frist verlängert 0 % (5)
  • Unterlagen 0 % (5)
  • Zuschlagskriterien 0 % (3)

Für den Vergabevermerk

Hält die Marktbeobachtung fest, die Sie vor dem Absenden angestellt haben. Welche Konsequenz Sie daraus ziehen, bleibt bewusst offen — das ist Ihre Entscheidung, nicht die der Auswertung.

Alle Angaben beschreiben veröffentlichte Verfahren der Vergangenheit. Sie sind keine Vorhersage über den Ausgang Ihres Verfahrens und keine Rechtsberatung. Ob ein Vergleichsfall wirklich vergleichbar ist, entscheiden Sie — Grundlage sind Stichwort, Wertklasse, Region und Verfahrensart. Diese Auswertung wird ohne KI erstellt: die Zahlen stammen unverändert aus veröffentlichten Bekanntmachungen.

← Zum Benchmark Schätzwert → Dort sehen Sie, wie vergleichbare Verfahren gewichtet und welche Eignungsnachweise sie gefordert haben. Und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.