Für Vergabestellen

Hält Ihre Ausschreibung dem Markt stand?

Der letzte Blick vor dem Absenden. Danach ist jede Erkenntnis nur noch Dokumentation — vorher können Sie den Zuschnitt noch ändern.

Verglichen mit 4.755 Verfahren zu „Winterdienst"

Woher diese Zahlen stammen: ausschließlich aus Vergabeergebnissen oberhalb der EU-Schwellenwerte (europaweit bekanntgemachte Verfahren). Zuschläge unterhalb der Schwellen — UVgO und VOB/A Abschnitt 1 — werden in Deutschland nicht zentral veröffentlicht und sind hier deshalb nicht enthalten. Für eine Unterschwellenvergabe sind die Werte eine Einordnung des Marktes, kein Vergleich gleichartiger Verfahren.

Wie viele Angebote kamen?

387 Verfahren mit Angabe

Ein spürbarer Teil dieser Verfahren erhielt nur ein Angebot.

  • nur 1 Angebot 28 %
  • 2 Angebote 20 %
  • 3 bis 5 33 %
  • 6 bis 10 17 %
  • mehr als 10 3 %

Kam der Mittelstand zum Zug?

288 Verfahren mit Angabe

Die Losaufteilung nach § 97a GWB dient der Förderung mittelständischer Interessen. Wie hoch der Mittelstandsanteil bei vergleichbaren Leistungen tatsächlich ausfiel:

Angebote von KMU übrige Angebote

Grundlage sind 3.755 Angebote aus 288 Verfahren, bei denen die Vergabestelle die Zahl der KMU-Angebote gesondert veröffentlicht hat. Als KMU gelten Unternehmen nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG). Ein niedriger Anteil ist kein Mangel und ein hoher kein Erfolg — beides hängt maßgeblich von der Struktur der jeweiligen Branche ab.

Was fordern vergleichbare Stellen?

Vier Festlegungen, die Sie beim Entwurf treffen — und für die es außerhalb des Hausgebrauchs kaum Orientierung gibt. Jede unterliegt der Verhältnismäßigkeit: Was über das hinausgeht, was der Auftrag erfordert, schließt Bieter ohne Grund aus.

  • Bindefrist 56 Tage mittlere 50 %: 35–62 Tage · 759 Verfahren
  • Vorlauf für Bieterfragen 8 Tage zwischen Frage- und Angebotsfrist · 194 Verfahren
  • Sicherheitsleistung 15 % forderten eine · 413 Verfahren
  • Nebenangebote 5 % ließen sie zu · 655 Verfahren

Die Fallzahlen unterscheiden sich je Kennzahl, weil nicht jede Bekanntmachung alle vier Angaben enthält. Angaben ohne Wert bleiben unberücksichtigt — sie werden nicht als „nicht gefordert" gewertet. Ob eine Anforderung im konkreten Fall angemessen ist, entscheiden Sie; diese Übersicht beschreibt nur, was veröffentlicht wurde, und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie gingen die Verfahren aus?

2713 Lose
2454 Lose vergeben 259 ohne Zuschlag

Nicht vergeben heißt: aufgehoben, kein wertbares Angebot oder eingestellt. Bundesweit lag dieser Anteil über alle Leistungen bei 11 % (letzte zwei Jahre, Stand 09/2026).

Was mussten andere nachträglich korrigieren?

6 % der Verfahren berichtigt

Jede Berichtigung kostet Frist und Erklärungsaufwand. Diese Punkte gingen vergleichbaren Stellen am häufigsten durch — als Checkliste vor dem Absenden.

  • Frist verlängert 1 % (48)
  • Unterlagen 1 % (34)
  • Aufhebung 0 % (21)
  • Bieterfragen 0 % (9)
  • Eignungskriterien 0 % (4)

Für den Vergabevermerk

Hält die Marktbeobachtung fest, die Sie vor dem Absenden angestellt haben. Welche Konsequenz Sie daraus ziehen, bleibt bewusst offen — das ist Ihre Entscheidung, nicht die der Auswertung.

Alle Angaben beschreiben veröffentlichte Verfahren der Vergangenheit. Sie sind keine Vorhersage über den Ausgang Ihres Verfahrens und keine Rechtsberatung. Ob ein Vergleichsfall wirklich vergleichbar ist, entscheiden Sie — Grundlage sind Stichwort, Wertklasse, Region und Verfahrensart. Diese Auswertung wird ohne KI erstellt: die Zahlen stammen unverändert aus veröffentlichten Bekanntmachungen.

← Zum Benchmark Schätzwert → Dort sehen Sie, wie vergleichbare Verfahren gewichtet und welche Eignungsnachweise sie gefordert haben. Und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.